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Leben im Herzen der Stadt 4
Kaufpreis: € 195.000,00
Wohnfläche: ca. 120 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 539 m²
Garten/-mitbenutzung, Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 195.000,00
Käuferprovision: 4,76 % inkl. MwSt.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 120 m²
Grundstück: ca. 539 m²
Zimmer: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1972
Renovierungsjahr: 1964
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 190.00 kWh/m² Jahr Energieeffizienzklasse:
Einfamilienhaus in Wertheim, Baujahr ca. 1972 mit 4 Zimmern auf ca. 120 m² Wohnfläche. Sonniges Grundstück mit ca. 539 m² Grundstücksfläche. Zuletzt modernisiert in 2008, Bezug ab sofort möglich
Objektbeschreibung
Dieses Einfamilienhaus im Bungalow-Stil befindet sich in ruhiger und doch zentraler Lage von Wertheim. Es wurde ca. 1972 erbaut und hat 4 Zimmer verteilt auf eine Wohnfläche von ca. 120 m². Der großzügige Wohn-/Essbereich hat Zugang zur großen, überdachten Terrasse mit süd-westlicher Ausrichtung und dem sonnigen Garten mit ca. 539 m² Fläche. Hier haben Sie einen Garten, in dem genug Platz ist, um mit Freunden zu plaudern, eine Grillparty zu veranstalten, die Kinder toben zu lassen, oder einfach nur zum Entspannen! Der Garten ist in Form von gestuften Terrassen angelegt. Die Immobilie ist mit einem Tageslichtbad mit Badewanne und einem Gäste-WC am Hauseingang ausgestattet. In der geräumigen und hellen Küche mit eigener Speisekammer können Sie Ihren kulinarischen Träumen freien Lauf lassen! Das gesamte Haus wird mit Fernwärme geheizt, die Böden sind mit Teppich, Fliesen und Linoleum ausgestattet, es wurden Holzkastenfenster eingebaut. Ausreichend Stauraum bieten Ihnen der Abstellraum im Erdgeschoss, der Speicher, welcher sich über den kompletten Wohnbereich erstreckt und die Vorratskammer im Keller. Das Auto können Sie bequem in der Garage parken.
Die Immobilie ist renovierungsbedürftig und teilweise unterkellert.
Ausstattungsbeschreibung
- überdachte Terrasse
- Gäste-WC
- Tagslichtbad mit Wanne
- Abstellraum
- Speisekammer
Lage
Die große Kreisstadt Wertheim befindet sich im Bundesland Baden-Württemberg mit ca. 22.650 Einwohnern und liegt ca. 30 km westlich von Würzburg. Wertheim hat wesentlich mehr zu bieten, als das bekannte "Wertheim Village"! So zählt z. B. die Burg Wertheim zu den größten und auch schönsten Burgruinen in ganz Deutschland. Auch der historische Marktplatz mit den gut erhaltenen Fachwerkhäusern ist einen Besuch wert. Durch die Nähe zu den Flüssen Main und Tauber werden Ihnen viele Möglichkeiten geboten: bei zahlreichen Rad- und Wanderwegen, sowie vielen Wassersportmöglichkeiten in einer wunderschönen Landschaft, die fast zur Hälfte aus Landschafts- und Naturschutzgebiet besteht, kommen Sie auf Ihre Kosten! Hier sind alle Geschäfte des täglichen Bedarfs in fußläufiger Entfernung. Des Weiteren profitieren Sie von der Nähe zur A 3 und dem ortsansässigen Bahnhof.
Sonstige Angaben
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
"Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt?"
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
- Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
- Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
- Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte:
Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1, Bundesland: Baden-Württemberg, modernisiert: 2008