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"LAST but not LEAST" NEUBAU-ReihenEckHaus (NR.1) - "4-ZEILER / ZELLER 10" in Heßdorf 1
Kaufpreis: € 410.000,00
Wohnfläche: ca. 115 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 251 m²
Garten/-mitbenutzung, Neubau
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 410.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Reihenhaus
Wohnfläche: ca. 115 m²
Grundstück: ca. 251 m²
Zimmer: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 2017
Hauptenergieträger: (Holz-)Pellets
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
In Zusammenarbeit mit einem bekannten, seit 1969 tätigen Erlanger Bauträger-/Immobilienunternehmen bieten wir Ihnen unser Bauvorhaben "4-Zeiler / Zeller 10", bestehend aus 2 Mittelhäusern und 2 Eckhäusern, an.
Die Häuser entstehen - nach Abriss des Bestandsgebäudes - auf einem sonnigen Grundstück im Ortskern. Die Zellerstrasse ist "verkehrsberuhigt" und in diesem Bereich ohne jeglichen Durchgangsverkehr (Sackgasse).
Alle Häuser sind selbstverständlich voll unterkellert und verfügen im Erdgeschoss über ca. 60 m² Wohnfläche und im Obergeschoss (es handelt sich hierbei um ein Vollgeschoss ohne Dachschrägen) über ca. 55 m² Wohnfläche.
Der hier genannte Kaufpreis berücksichtigt noch keinen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, die Kosten für den vollwertigen Ausbau betragen pauschal € 19.000,00.
Mit dem Ausbau des Dachgeschosses erhöht sich die Wohnfläche von ca. 115 m² um ca. 35 m² auf dann ca. 150 m².
Zu jedem Haus errichten wir 2 Kfz-Stellplätze, ein Stellplatz wird hierbei als Carport-Stellplatz ausgeführt. Der Kaufpreis für beide Stellplätze beträgt insgesamt € 17.500,00.
WICHTIG:
Bei dem hier angebotenen Haus handelt es sich um das ReihenEckHaus Nr. 1 !
DIE HÄUSER Nr. 2, 3 und 4 sind bereits reserviert !
Sonstige Angaben
ENRGIEAUSWEIS:
ENERGIEAUSWEIS:
Ein Energieausweis ist für dieses, zur Zeit noch in der Projektierungs-Phase befindliche Bauvorhaben, noch nicht vorhanden - wir richten uns jedoch strikt nach den Vorgaben der EnEV 2016:
Demnach muss der Bauherr sicherstellen, dass gleich nachdem der Neubau fertig errichtet ist, man einen Energieausweis ausstellt und dass man ihm das Original-Dokument oder eine Kopie davon aushändigt: Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, wenn er zugleich Eigentümer des Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt und der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird; die Ausstellung und Übergabe muss unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen.