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Landwirtschafts und Freizeitgrundstücke in Litzendorf OT Melkendorf 2
Preis: auf Anfrage
Immobilientyp: Land/ Forstwirtschaft
Kostenübersicht
Preis: auf Anfrage
Käuferprovision: 3,57% vom Kaufpreis (inkl. MwSt.)
Objektdaten Land/ Forstwirtschaft
Grundstück: ca. 83084 m²
Objektbeschreibung
Großes Paket an Freizeit und Landwirtschaftsgrundstücken!
Bei den Flächen handelt es sich um Ackerland, Wiesen- Naturweiherstücke die auch ggf. als Ökologische Ausgleichsflächen genutzt werden können! Die Wiesen, Freizeit und Landwirtschaftsflächen befinden sich in der Gemarkung Litzendorf und erstrecken sich über den gesamten OT Melkendorf.
Ausstattungsbeschreibung
Flur Nr.:
116 5456m²
130 7475m²
169 4457m²
200 8910m²
691 36786m²
708 20000m²
83084m² Gesamtfläche
Lage
Die Wiesen, Freizeit und Landwirtschaftsflächen befinden sich in der Gemarkung Litzendorf und erstrecken sich über den gesamten OT Melkendorf. Am Fuße der fränkischen Toskana liegt Melkendorf ca. 7 km Kilometer östlich von Bamberg entfernt und zählt zur Gemeinde Litzendorf. Im 2km entfernten Litzendorf befinden sich Lebensmittelmärkte, Ärzte, Kindergärten, Grundschule, Gastronomie, Tankstelle, Freizeitmöglichkeiten, etc.Die Anbindung an den Fernverkehr A70 und A73 ist in 5-10 min erreichbar. Durch die Busanbindung ist eine regelmäßige Verbindung nach Bamberg gewährleistet.
Sonstige Angaben
Weitere Informationen und Besichtigungstermine erhalten Sie gerne auf Anfrage. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage stets Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten an. Wir behandeln diese selbstverständlich vertraulich und diskret. Diese Angaben dienen als Vorabinformation; als Rechtsgrundlage dient ausschließlich der notarielle Kaufvertrag. Alle Angaben basieren auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Irrtum und Zwischenverkauf behalten wir uns vor.
Mit der Kontaktaufnahme bestätigen Sie die Kenntnis über die bei Vertragsabschluss fällige Maklerprovision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inkl. der gesetzl. MwSt. HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ (GWG) Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem GWG gemäß §2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. d.h. Ausweispapiere zu kopieren od. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Stichworte:
Bundesland: Bayern