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Lagerhalle mit Rampe direkt am Lüneburger Bahnhof 2
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Energie & Baujahr
Baujahr: ca. 1930
Objektbeschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um eine ca. 1812 m² große Lagerhalle, die durch 12 Metalltore gut zur Be- und Entladung geeignet ist. Eine Belieferung über eine Rampe ist ebenfalls möglich. Die Halle ist eine Steinkonstruktion mit Holzdach, sie verfügt über einen eigenen Stromanschluß (Starkstrom ebenfalls vorhanden), Wasserversorgung. Die angrenzenden 2 Büroräume sowie der Sanitärbereich ist beheizt. Die Halle besteht aus zwei Teilen, die miteinander verbunden sind, diese können zum Beispiel als Eingangs- und Ausgangslager genutzt werden. Im vorderen Teil der Halle befinden sich ein Lagerbüro, ein Pausenraum sowie Sanitärräume mit Dusche, Toilette und Handwaschbecken.
Derzeit liegt noch kein Energieausweis vor, die Erstellung ist beauftragt.
Lage
Das Objekt liegt in Lüneburg des gleichnamigen Landkreises, ca. 50 Km südöstlich von Hamburg. Mit ca. 72.000 Einwohnern ist Lüneburg die drittgrößte Mittelstadt in Niedersachsen und gehört zur Metropolregion Hamburg. Lüneburg hat einen Autobahnanschluss an die A250 und ist auch über die Bundesstraßen 4, 209 und 216 gut erreichbar.
Die Büros befinden sich direkt neben dem Lüneburger Hauptbahnhof mit optimaler Verkehrsanbindung an den Bus-, Nah-, und Regionalverkehr, sowie an das Fernverkehrsnetz. Der Bahnhof wird mehrmals täglich von Zügen aus allen umliegenden Großstädten angefahren (Hamburg, Hannover und Lübeck), sodass eine problemlose Anreise aus sämtlichen Regionen möglich ist.
Sonstige Angaben
Im Falle einer Vermietung an Vorsteuerabzugsberechtigte verstehen sich o.g. Preise zuzügl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Die Vermietung erfolgt für den Mieter provisionsfrei. Die Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Dieses Exposé ist nur für Sie bestimmt. Bei Weitergabe an unberechtigte Dritte können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
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