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LAGERFLÄCHEN IM LOGISTIKPARK KAMEN 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Objektbeschreibung
Die hier angebotene Logistikliegenschaft mit integrierten Büroflächen wird maßgeschneidert individuell nach den Anforderungen der zukünftigen Nutzer ausgebaut. Die modernen Flächen können innerhalb von ca. 6 -9 Monaten fertiggestellt und schlüsselfertig übergeben werden. Sie eignen sich durch eine uneingeschränkte Nutzung (24 h / 7 Tage) ideal für Kontraktlogistik und Distribution.
Ausstattungsbeschreibung
Hallenflächen:
- Heizung: 12° C - direkt befeuerte Gasdunkelstrahler
- Beleuchtung: 200 lux - vollflächig 1 m über dem Boden
- Langfeldleuchten; 250 lux in der Kommissionierzone
- ESFR-Sprinklerung gemäß FM-Global
- Feurerlöschkästen
- Evakuierungsalarmsystem
Büroflächen:
- moderner Standard
- flexible Aufteilung möglich
Außenanlagen:
- Grundstücksumzäunung
- Ladehöfe beton- und schwerlasttauglich
Andienung:
Sektionalltore auf Rampenniveau (b/l = 2,0 / 2,5 m)
wärmegedämmt mit elektrohydraulischen Überladebrücken und Sichtfenstern
mind. 1 Tor pro 1.000 m²
ebenerdige Tore nach außen (b/h = 4,0 /4,2 m)
1 pro Brandabschnitt,wärmegedämmt mit Sichtfenstern
Lage
Die nordrhein-westfälische Stadt Kamen liegt im östlichen Teil des Ruhrgebiets im Landkreis Unna und gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg. Sie befindet sich genau am Autobahnkreuz der BAB1 und BAB2 (Hamburg-Köln/Berlin-Hannover-Bottrop) und ist somit verkehrstechnisch sehr gut angebunden. Die Flughäfen von Dortmund und Düsseldorf sind 13 bzw. 90 km entfernt.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Die genannten Mietpreise verstehen sich als Nettomietpreise, jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich geltenden MwSt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeioge lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Für eine ausführliche Beratung, sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.