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**Lager- und Produktionsflächen im attraktiven HH-Groß Borstel** 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um ein provisionspflichtiges Angebot unseres Hauses handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Objektbeschreibung
Die zur Vermietung stehende Lager- und Produktionshalle befindet sich in einer gepflegten Gewerbeanlage im Hamburger Stadtteil Groß-Borstel. Die stützenfreie Halle wird ebenerdig angedient und verfügt über eine Deckenhöhe von ca. 5m. Außerdem steht Ihnen eine großzügige Frei- und Rangierfläche zur Verfügung. . Eine große Fensterfront versorgt die beheizte Halle mit ausreichend Tageslicht, sodass sich diese ebenfalls als Produktionsfläche eignet. Des Weiteren werden Ihnen 15 kostenlose Parkplätze gestellt.
Ausstattungsbeschreibung
- Beheizt (Heizgebläse)
- 15 kostenlose Stellplätze
Die Andienung erfolgt über ein ebenerdiges Rolltor.
Lage
Das zur Vermietung stehende Objekt befindet sich in der Nähe des stetig wachsenden Hamburger Flughafens "Fuhlsbüttel". In dem modernen Gewerbegebiet, welches durch eine Vielzahl von namhaften mittelständischen Unternehmen geprägt ist und durch seine citynahe Lage besticht. Hier haben sich bereits Unternehmen wie Imparat Farbenwerk, Coffema GmbH, Hellmann Logistics GmbH, Alstertextil Mietservice und Vaillant angesiedelt.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
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Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.