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**Lager- und Büroflächen in Barsbüttel** 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um ein provisionspflichtiges Angebot unseres Hauses handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Miete (netto), monatl. je m²: € 3,00
Objektbeschreibung
Die zur Vermietung stehende Kalthalle befindet sich auf einem Gewerbehof im Gewerbegebiet Barsbüttel. Die Halle wird ebenerdig angedient und ist mit einem LKW befahrbar. Des Weiteren steht Ihnen eine funktionsfähige Kranbahn mit einer Traglast von ca. 7,5 t zur Verfügung. Aufgrund der großzügigen, seitlichen Lichtbänder wird die Halle mit ausreichend Tageslicht belichtet. Direkt angrenzend befinden sich die Bürofläche im Erdgeschoss eines zweistöckigen Bürotraktes.
Ausstattungsbeschreibung
Die Hallen verfügen über eine Kranbahn, welche eine Tragfähigkeit von ca. 5 und 10 Tonnen aufweisen.
Die Andienung erfolgt über zwei Sektionaltore mit einer Größe von 5,10 m x 5,00 m.
Die Nutzung der Flächen ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche möglich.
Stellplätze stehen unmittelbar vor der Halle zur Verfügung.
Lage
Die hier zur Vermietung stehenden Flächen befinden sich im Gewerbegebiet Barsbüttel. Die Gemeinde befindet sich unmittelbar an der östlichen Landesgrenze im südlichen Teil des Kreises Stormarn.
Das Autobahnkreuz Hamburg-Ost befindet sich in unmittelbarer Nähe. Somit ist hier eine gute Anbindung an die BAB 1 (Richtung Bremen/Hannover) und die BAB 24 (Richtung Berlin) gegeben. Die Fahrzeit in den Citybereich von Hamburg beträgt ca. 25 Minuten.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
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Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.