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**Lager- und Büroflächen in Bahrenfeld**
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
EDV-Verkablung
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um ein provisionspflichtiges Angebot unseres Hauses handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Objektbeschreibung
Das Objekt befindet sich eingebettet in einem abgeschlossen Gewerbepark. Dieser ist über zwei Zufahrten erschlossen. Die zur Verfügung stehende Hallenfläche ist in einer Backsteinkonstruktion errichtet worden und teilt sich derzeit in zwei Hallenabschnitte auf. Das Objekt eignet sich aufgrund der guten Lichtverhältnisse optimal für eine Produktionsstätte.
Die ca. 449,00 m² große Lagerfläche und die ca. 300,00 m² große Bürofläche im EG sind nur zusammenhängend anzumieten. Der monatliche Pauschalmietpreis beträgt EUR 5.200,00 zzgl. EUR 1.500,00 Nebenkosten.
Ausstattungsbeschreibung
Die Andienung erfolgt über eine überdachte Doppelflügeltür mit einer Größe von B 1,38 M x H 2,17. Bei Bedarf kann über eine Vergrößerung gesprochen werden.
Starkstromanschlüsse sind vorhanden.
Lage
Das Objekt liegt im Hamburger Stadtteil "Bahrenfeld". In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Trabrennbahn Bahrenfeld. Des Weiteren sind im näheren Umfeld zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie ein Supermarkt vorhanden.
Mit dem Pkw ist man in nur 3 Minuten auf der A 7, in 15 - 20 Minuten in der City und in 15 Minuten am Flughafen Hamburg.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
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Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.