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LAGER-/ PRODUKTION-/ & BÜROFLÄCHEN NAHE DER A40/A57 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Energie & Baujahr
Baujahr: 1988
Objektbeschreibung
Die Liegenschaft bietet großzügige und funktionale Hallen- und Büroflächen in vier miteinander verbundenen Brandabschnitten Im vorderen Grundstücksbereich befindet sich der den Hallenflächen vorgelagerte Hauptverwaltungstrakt, welcher neben den ehemaligen Büro- und Schulungsflächen über einen Kantinenbereich sowie eine Ausstellungsfläche verfügt. Das Grundstück verfügt über insgesamt drei
Zufahrten sowie eine Feuerwehrzufahrt. Im Jahr 2012 wurden der Außenbereich und die Andienung aufwendig umgebaut und bieten nunmehr einen für Lang-LKW modernen Standard mit 12 Sägezahnrampen.
Ausstattungsbeschreibung
Ausstattung Büro:
Flächenaufteilung nach Mieterwunsch
Klimasplittgeräte
Teppichboden
abgehängte Decke mit integrierter Beleuchtung
EDV-Verkabelung
außenliegender Sonnenschutz
große Fensterfronten in der Ausstellungsfläche
vorbildliche Sanitärausstattung.
WC-Einheiten D / H getrennt
Ausstattung Halle:
Hallenhöhe ca. 6,50 m Unterkante Binder
8 ebenerdige Zufahrten mit Sektionaltor; 53 Andockstationen auf Rampenniveau,
jeweils für die Andienung mit 7,5 - 12 Tonnen LKW ausgelegt.
Lichtkuppeln im Dach sorgen für beste Lichtverhältnisse und Belüftung
eigenständige Versorgung der Einheiten mit Gasgebläseheizung, Wasser und Strom
ausreichende Bodenbelastung 5 t/ m²
Lage
Das Objekt liegt zentral im Ballungs- und Wirtschaftraum Rhein-Ruhr. Diese zentrale Lage mit Kreuzungspunkten wichtiger Verkehrsadern macht den Standort zur Logistikdrehscheibe für Europa. Das Gewerbegebiet zeichnet sich besonders durch eine geringe Leerstandsquote und diversifizierten Flächen- und Branchenmix aus.
Sonstige Angaben
Die genannten Mietpreise verstehen sich als Nettomietpreise, jeweils zzgl. Nebenkosten und der gesetzlich geltenden MwSt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Für eine ausführliche Beratung, sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.