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Ladenlokal mit Schaufensterfront, Büroraum und Lagerraum 1
Kaltmiete: € 800,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 800,00
Mieterprovision: 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. MehrwertsteuerNebenkosten: € 150,00
Objektbeschreibung
Das Ladenlokal mit Schaufensterfront, Büroraum und Lagerraum im Erdgeschoß eines 3-Einheiten-Hauses besteht aus einem großen Ladenlokal mit ca. 2,80 m Deckenhöhe, PVC und Schaufenster mit ca. 6 m Breite; einem halboffenen Büroraum mit PVC (kann mit Stellwand geschlossen werden), einem Lagerraum mit Teppichboden und separatem Eingang aus dem Hof, einem Abstellraum mit Holzplatten, und einem WC mit Steinfliesen. Dem Ladenlokal sind keine Stellplätze zugeordnet. Es bestehen aber ausreichend öffentliche Parkmöglichkeiten entlang der Durchgangsstraße und in den angrenzenden Seitenstraßen. Das Haus wird durch Gas-Zentralheizung beheizt.
Lage
Das Ladenlokal mit Schaufensterfront, Büroraum und Lagerraum liegt an der Durchgangsstraße nahe dem Zentrum von Östringen im Erdgeschoß eines 3-Einheiten-Hauses. Bushaltestellen befinden sich in Fußweite der Gewerbefläche, und mit dem öffentlichen Nahverkehr gelangt man ca. 10 Minuten zu den S-Bahnhöfen Bad Schönborn-Langenbrücken und Bad Schönborn-Mingolsheim mit Anschluß an das S-Bahn-Netz bis Karlsruhe, Mannheim/Ludwigshafen - Kaiserslautern, Heidelberg - Darmstadt und Heilbronn. Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie sind entlang der Hauptstraße in Östringen vielfältig vorhanden und zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Mit der S-Bahn sind von den Haltestellen Bad Schönborn-Langenbrücken und Bad Schönborn-Mingolsheim aus auch mit kurzer Fahrzeit die Hauptbahnhöfe von Karlsruhe, Heidelberg und Mannheim zu erreichen,
Sonstige Angaben
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen im Auftrag des Verkäufers. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen sofort oder später geschlossenen Kauf- Miet- Pacht- Erbpacht- oder sonstigen Vertrages, durch welchen in wirtschaftlicher Hinsicht ganz oder teilweise der angestrebte Vertragszweck erreicht wird, ist die ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, bereits von einem Angebot gewusst zu haben, wenn er uns dies bei mündlichen Angeboten sofort oder bei einem schriftlichen Angebot innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes per Einschreiben mitteilt und gleichzeitig den Nachweis erbringt, woher die Vorkenntnis stammt. Unterlässt er diese Mitteilung, so ist er zur Provisionszahlung verpflichtet.
4. Die Weitergabe von Angeboten ist unzulässig und verpflichtet zu Schadenersatz. Die Aufnahme von Verhandlungen bedingt das Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Einer Tätigkeit für beide Vertragspartner wird zugestimmt.