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Ladenlokal in der Fußgängerzone in Oberhausen-Sterkrade - im Alleinauftrag 1
Kaltmiete: € 5.500,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 5.500,00
Mieterprovision: siehe unter ,,Sonstiges''
Objektbeschreibung
Front: ca. 12,00 m (ggf. erweiterbar)Größe: rd. 614,00 m² Verkaufsfläche im EG (ggf. erweiterbar)+ rd. 246,00 m² Lager/Nebenräume im EG+ rd. 250,00 m² HofflächeParkplätze stehen auf dem Hinterhof zur Verfügung.beziehbar: im Laufe des Jahres 2017Besonderheit: sowohl die Front als auch die Ladenfläche kann ggf. erweitert werden.
Lage
Die Bahnhofstraße ist die Hauptfußgängerzone in Oberhausen Sterkrade.Das hier angebotene Objekt befindet sich in dem Stadtteil "Sterkrade", dem größten der drei Oberhausener Stadtbezirke. Von den rund 77 km² des Stadtgebiets gehören 42,15 km² zu Sterkrade. Hinsichtlich der Einwohnerzahl liegt Sterkrade an zweiter Stelle hinter Alt-Oberhausen.Das Ladenlokal ist nur 4 Fußminuten vom Bahnhof Oberhausen-Sterkrade entfernt.
Sonstige Angaben
- Lageart : Keine Angabe ;
- Nebenfläche : 496.00 m² ;
- Bodenbelag : Keine Angabe ;
- Energieausweis : liegt vor ;
- Fahrzeit zum nächsten Hauptbahnhof : 4 Min. ;
Alle genannten Daten wurden vom Vermieter gemacht. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten.Als ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Immobilien spezialisiertes Maklerunternehmen beschäftigen wir uns seit 1956 schwerpunktmäßig mit der Vermietung von Ladenlokalen im gesamten Bundesgebiet.Rein vorsorglich weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass wir Ihnen bei Zustandekommen eines rechtsgültigen Miet-/Untermietvertrages eine Maklerprovision gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung stellen werden.Die Maklerprovision errechnet sich wie folgt:Für den Nachweis bzw. die Vermittlung ? Mitursächlichkeit genügt ? erhalten wir von Ihnen bei Abschluss eines Mietvertrages als Maklerprovision:a) bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monaten Dauer: 2,5 Netto-Monatsmieten als Mindestgebührb) bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 60 Monaten Dauer: 3 Netto-Monatsmietenc) bei Vertragsdauer von mehr als 100 Monaten: 3,6 Netto-Monatsmietend) ein vereinbarter Optionszeitraum - auch wenn die Ausübung der Option noch ungewiss ist - gilt als Mietzeit für die Berechnung der Maklerprovision.Bei einer Staffelmiete wird der Durchschnittsmietzins der gesamten Laufzeit des Vertrages, maximal jedoch für die Dauer von 10 Jahren für die Berechnung der Maklerprovision zugrunde gelegt.Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.Weitere Ladenlokale bundesweit auf Anfrage!