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Ladenlokal in Bergheimer Altstadt
Kaltmiete: € 1.400,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Teilmöbliert
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 1.400,00
Mieterprovision: 1.190,00 € incl. 19% MwSt.
Nebenkosten: € 250,00
Energie & Baujahr
Baujahr: 1971
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 147.00 kWh/m² Jahr
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Objektbeschreibung
Das Ladenlokal liegt mitten im Herzen von Bergheim in der belebten Fußgängerzone und blickt auf eine lange Geschichte als Textilhandel zurück. Die Nutzung des Gebäudes teilte sich zurzeit in ein Ladenlokal und darüber liegenden Büroflächen sowie Wohneinheiten auf.
Lage
Inmitten der Fußgängerzone Bergheims gelegen befindet sich dieses Ladenlokal. Im Erdgeschoss des Gebäudes wartet eine große Fläche auf Ihre individuelle Nutzung.
Park- und Einkaufsgelegenheiten, vom Fachhandel bis zum Kaufhaus, Brauhäuser, Restaurants, Hotels, Cafés und Eiscafés, das Bergheimer Stadtmuseum sowie das Kulturzentrum Medio mit großer Bibliothek bieten in Bergheim die Möglichkeit zum Verweilen und einem Stadtbummel. In der Nähe des Krankenhauses gelegen bietet sich dieses Ladenlokal für vielerlei Nutzungsmöglichkeiten an.
Sonstige Angaben
Raumaufteilung:
Treten Sie ein in einen hellen, durch zusätzliche Lichtkuppeln beleuchteten Raum.
Das Ladenlokal befindet sich im Erdgeschoss und ist mit einem Steinboden ausgestattet, welcher zurzeit mit einem Laminat bedeckt ist. Vier Umkleidekabinen sowie ein kleines Büro sind derzeit von der großen Fläche abgetrennt.
Der Keller der Räumlichkeiten ist direkt über eine Wendeltreppe vom Ladenlokal begehbar. Dort befinden sich die Teeküche sowie eine Personaltoilette. Hier stehen Abstellflächen z.B. für Dekorationsartikel sowie nicht benötigte Ausstellungsgegenstände ausreichend zur Verfügung.
Besichtigungstermine:
Ein individueller Besichtigungstermin kann vereinbart werden.
Das ausführliche Exposé sende ich Ihnen gerne vorab zu.
Haftung:
Die im Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf den vom Auftraggeber erteilten Auskünften. Für unrichtige Angaben hafte ich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.