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Ladenlokal - in 1A-Lage von Marienhafe 1
Kaltmiete: € 720,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Waschküche
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 720,00
Mieterprovision: 3,57 Brutto -Monatsmiete(n) (inkl. MwSt)
Nebenkosten: € 100,00
Energie & Baujahr
Baujahr: 1960
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Endenergiebedarf: 186.31 kWh/m² Jahr
Endenergiebedarf/-verbrauch Wärme: ca. 186.31 kWh/(m²*a)
Objektbeschreibung
Verpachtet wird ein Ladengeschäft, das z.Zt. als Friseurgeschäft dient.
Das Ladenlokal liegt in allerbester Lage von Marienhafe und es besteht die Möglichkeit, das Objekt für verschiedene Geschäftideen zu nutzen.
Das Ladengeschäft mit großer Fensterfront würde kürzlich komplett renoviert und verfügt eine Nutzfläche von ca.100 m².
Der monatliche Mietzins beträgt 720,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.
Die monatliche Nebenkostenvorauszahlung beträgt 100,00 EUR
Kaution: 3 Nettomonatsmieten
Für Strom, Gas und Wasser schließt der Mieter einen Vertrag mit dem zuständigen Versorger ab.
Der Mieter zahlt eine Mietcourtage in Höhe von 3,57 Monatsmieten kalt incl. 19 % MwSt. an uns.
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns und überzeugen Sie sich vor Ort von diesem Objekt.
Lage
Grüne Weiden, leuchtende Rapsfelder, eine Landschaft wie gemalt - mittendrin liegt das Störtebekerland Brookmerland mit der Ortschaft Marienhafe. Der Ort mit seinem kleinen Ortsteil Tjüche liegt nur ca. 11 km von der Nordsee und dem Wattenmeer entfernt.
In Marienhafe finden Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, ein Schulzentrum mit Haupt- und Realschule und einen kleinen Bahnhof, an dem die Regionalbahn Oldenburg-Norddeich-Mole halt macht. Kulturelles Highlight sind die Störtebeker-Freilichtspiele, die alle drei Jahre zu Ehren des Seeräubers Klaus Störtebeker, der im ausgehenden 14. Jahrhundert in der Kirche von Marienhafe Unterschlupf gefunden haben soll, ausgerichtet werden. Die umliegenden ostfriesischen Städte erreichen Sie bequem mit dem Auto oder der Bahn: Norden 15 km, Aurich 18 km (nicht mit der Bahn), Emden 22 km.
Sonstige Angaben
Nach der ENEV 2014 ist der Eigentümer verpflichtet, Auskunft über (1.) die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis/ Energieverbrauchsausweis), (2.) den Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs laut Energieausweis, (3.) die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes laut Energieausweis, (4.) das Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis und (5.) die im Energieausweis genannte Effizienzklasse zu machen. Diesen Verpflichtungen kann der Eigentümer im Moment noch nicht im vollen Umfange nachkommen, da ein ENERGIEAUSWEIS NICHT VORLIEGT. Er wird dieses noch während der Vermarktungsphase nachholen.
Aufteilung:
Großer Ladenraum mit Eingangstür im Vorderbereich, ein Ladenraum mit Eingangstür im hinteren Bereich des Ladenlokals, Küche/Personalaufenthaltsraum mit Aus/-Eingangstür, WC mit Waschdecken.