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Kleines EFH mit Hof, Garage und Garten
Kaufpreis: € 85.000,00
Wohnfläche: ca. 90 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 310 m²
Garten/-mitbenutzung, Einstellplatz/Carport, Garage/ Stellplatz, Waschküche
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 85.000,00
Käuferprovision: 4,5 % aus dem Kaufpreis (es fällt keine MwSt an)
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 90 m²
Grundstück: ca. 310 m²
Zimmer: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1894
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Beim betreten dieses Hauses, finden Sie sich erst einmal im großzügigen Flur wieder. Von hier aus gelangen Sie in das Wohnzimmer oder in die große Wohnküche und von dort aus in das Tageslicht-Badezimmer mit Badewanne. Über eine Treppe gelangen Sie in die obere Etage. Hier finden Sie ein sehr kleines Zimmer, ein Schlafzimmer als Durchgangszimmer und einen weiteren Wohnraum. Der Flur in dieser Etage ist ebenfalls sehr geräumig. Über eine weitere Treppe gelangen Sie in das nicht ausgebaute Dachgeschoss.
Das Haus verfügt im Keller über eine Waschküche, in der sich auch die Gastherme und der Warmwasserboiler befinden. Auf dieser Ebene finden Sie einen weiteren kleinen Raum (früher als Hobbyraum genutzt) sowie einen Kellerraum und die Garage. Diese wurde ca. 1986 mit einem einstöckigen - zum Ausbau geeigneten - Aufbau überbaut. Es handelt sich um einen Raum mit ca. 65 qm. Der Aufbau verfügt über einen separaten Eingang, die Versorgungsanschlüsse sind bereits gelegt.
Durch den gepflegten Garten (ca. 80 qm) und den Hof, bietet die Immobilie auch im Außenbereich einige Möglichkeiten.
Lage
Das Haus befindet sich in einer ruhigen Nebenstraße im Ortskern von Zellingen. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs finden Sie in direkter Nähe. Weitere Informationen finden Sie auf www.markt-zellingen.de
Sonstige Angaben
EnEV 2014, §16a Pflichtangabe:
EnEV 2014, § 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: (...).Bundesrat / Drucksache 113/13 / Verordnung der Bundesregierung / Seite 98 Die Pflicht besteht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Liegt ein Energieausweis bei Anzeigenschaltung nicht vor, wird die Verpflichtung des Verkäufers bzw. Vermieters nach § 16a EnEV 2014 nicht akut.
Erklärung des Makler`s ..... Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dieser Immobilienanzeige, lag kein Energieausweis vor und es wurde dem Makler auch kein Energieausweis, vom Verkäufer / Vermieter übermittelt. Die Pflichtangaben gem § 16a der EnEV 2014 in Immobilienanzeigen werden erfüllt.
Besichtigungstermine:
Nach Absprache. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir setzten uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.