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Kapitalanlage Neubau Lotto-Toto-Laden in zentraler Lage St. Leonhard
Preis: € 144.200,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Kostenübersicht
Preis: € 144.200,00
Käuferprovision: keine Angabe
Energie & Baujahr
Baujahr: 2017
Lage
Der attraktive Neubau befindet sich in zentraler Lage direkt am Leonhardpslatz in Nürnberg.
Es sind alle Geschäfte, bzw. Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärzte Apotheken, Kindergärten und Schulen in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Es bestehen beste Verkehrsanbindungen in die Innenstadt und auf die A 73. Die U-Bahn-Station befindet sich in einer Entfernung von ca. 70 m.
Sonstige Angaben
Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und daher vertraulich zu behandeln, bei Weitergabe des Angebotes an Dritte entsteht Haftung für die Provision.
Die Angaben im Angebot erfolgen nach Auskunft des Eigentümers. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit sowie Richtigkeit. Änderungen vorbehalten.
Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber - auch bei eigenen Fehlern mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten ausgeschlossen.Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten.
Die Ladenfläche:
Es handelt sich um den Neubau eines Lotto-Toto-Ladens, der im jetzt abzureissenden Wohn- und Geschäftshaus bereits seit Jahrzehnten erfolgreich geführt worden ist.
Die bisherige, im Stadtteil sehr bekannte und beliebte Inhaberin betreibt auch künftig wieder den Laden.
Energieausweis:
Es handelt sich um einen geplanten Neubau, der Energieausweis ist in Vorbereitung, liegt aber derzeit noch nicht vor
Kontaktdaten:
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen erst nach Angabe Ihres vollständigen Namens, Anschrift und Ihrer Kontaktdaten mit Festnetzrufnummer ein Exposé übersenden dürfen.
Geldwäschegesetz:
Bitte helfen Sie uns dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
Bitte wundern Sie sich nicht, dass wir Sie nach Ihrem Personalausweis fragen und auch noch wissen wollen, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist.
Wir erfüllen damit lediglich die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß Geldwäschegesetz und bedanken uns deshalb im Voraus für die Erteilung der erforderlichen Auskünfte und die Vorlage Ihres Personalausweises zur Aufzeichnung der vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungen.
Gemäß nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) sind wir verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten und diese Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.