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Kapitalanlage mit solventem Mieter in der Innenstadt von BZA
Preis: € 375.000,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Stellplätze
Kostenübersicht
Preis: € 375.000,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. der gesetzl. gültigen MwSt.
Energie & Baujahr
Baujahr: 1982
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine ca. 1.400 qm große Gewerbefläche in Citylage von Bad Bergzabern. Dieses Ladenlokal befindet sich in mitten der Einkaufspassage des sogenannten "Böhämmer Centers" und ist seit 2007 an die Firma KiK vermietet.
Fakten:
- Nettokaltmiete 60.000 € p.a.
- Mietvertrag kürzlich bis 2016 verlängert
- 3 Optionsrechte den Mietvertrag um weitere 3 Jahre zu verlängern
- Hohe Rücklage
- ca. 1.400 qm große Gewerbefläche mit fast uneingeschränkter Nutzungsmöglichkeit
Die Firma KiK ist deutschlandweit präsenter Textil- und Non-Food-Discounter und gehört der Tengelmann Gruppe an. Hier kann von einer Top Kapitalverzinsung mit solventem Mieter gesprochen werden. Eine gute Lage, ausreichend Stellplätze und eine flexible Nutzung garantieren die weitere Vermietung.
Lage
Die Kurstadt Bad Bergzabern liegt in Nähe der französischen Grenze, zentral zwischen den Städten Landau und Dahn und profitiert vor allem von Besuchern des Thermalbades und der Rehazentren.
Sonstige Angaben
rechtliche Hinweise:
Courtagepassus:
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Heinrich Abendschein e.K. und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Hinweise:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer sowie für Besichtigungen gern zur Verfügung.
Besichtigungstermine:
nach Vereinbarung