Startseite > Immobilien > Eigentumswohnung kaufen > Berlin
Kapitalanlage in Berlin- Mariendorf * 1 ½ Zimmer Erdgeschosswohnung sucht neuen Eigentümer *
Kaufpreis: € 129.000,00
Wohnfläche: ca. 63 m²
Zimmer: 1,5
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 129.000,00
Käuferprovision: 7,14 % inkl. 19 % MwSt.
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 63 m²
Zimmer: 1,5
Energie & Baujahr
Baujahr: 1970
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Heizöl
Endenergieverbrauchs-kennwert: 130.20 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Die vermietete Eigentumswohnung bietet ein großzügiges Zimmer mit angrenzendem Balkon, ein innenliegendes Badezimmer, eine Kammer, ein weiteres Zimmer sowie eine geräumige Küche. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss einer kleinen und sehr gepflegten Wohnanlage. Die Wohnanlage wurde um 1970 errichtet und im Jahre 2013 umfassend saniert. Laut Teilungserklärung verfügt das Mehrfamilienhaus über insgesamt 62 Wohneinheiten verteilt auf 5 Mehrfamilienhäusern. Weiterhin sind der Wohnanlage 16 Kfz-Stellplätze sowie 14 Garagen zugeordnet.
Lage
Die angebotene Immobilie befindet sich in einer absolut ruhigen Grünlage, umrahmt von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, im Ortsteil Mariendorf des Berliner Bezirkes Tempelhof-Kreuzberg. Geprägt wird die Wohnlage von einem beschaulichen Kleinstadt-Flair und einer weitgehend geschlossenen Wohnbebauung. Die Infrastruktur ist als gut zu bezeichnen, alle wichtigen Einrichtungen wie Schulen, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe. Eine Bushaltestelle mit Anbindung zum U-Bahnhof Alt Mariendorf (U6) ist in ca. 7 Minuten zu erreichen.
Sonstige Angaben
Gern erwarten wir Ihr konkretes Kaufangebot. Unsere Aufgabe ist es für sie zu verhandeln.
Alle Angaben basieren auf uns von Dritter Seite überlassenen Unterlagen. Eine Gewährleistung wird ausgeschlossen!
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.