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Investoren und Geschäftsleute aufgepasst: Attraktives Baugrundstück in Esens
Preis: € 149.900,00
Grundstücksfläche: ca. 1200 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 149.900,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. gesetz. 19 % MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1200 m²
Objektbeschreibung
Investoren und Geschäftsleute aufgepasst!
Hier bieten wir Ihnen ein attraktives Baugrundstück in Esens an.
Aufgrund einer möglichen 2-geschossigen Bebauung und die Nähe beispielsweise zu Bahnhof, zu den Supermärkten und der Innenstadt bietet sich hier idealerweise ein Geschäftshaus bzw. Wohn- und Geschäftshaus an.
Sie möchten mit Ihrer Firma auffallen und suchen den perfekten Standort? Dann sichern Sie sich schnell dieses in stark frequentierter und somit in TOP-Lage befindliche Baugrundstück.
Auf Wunsch stünde optional zwecks Kostenteilung ein Geschäftsmann für ein gemeinsames Vorhaben parat.
Dies bezüglich und einer evtl. Entwurfsplanung oder weiteren Infos steht Ihnen unser Makler, Herr Dirk Blech, gerne zur Verfügung.
Ein Energieausweis liegt nicht vor.
Lage
Eine idyllische Stadt, alte Kirchen und Mühlen, weite Landschaft, gesunde Luft und natürlich auch die Nordsee mit Ebbe und Flut prägen das Gesicht der Stadt Esens.
Die Stadt Esens ist Dienstleistungs- und Einkaufszentrale. Der Ort lädt zum Bummel durch die Altstadt mit Fußgängerzone und über den Marktplatz ein. Der Kirchplatz im Zentrum der Stadt erinnert mit dem Junker-Balthasar-Brunnen und dem Standbild des Esenser Bären an die bewegte Esenser Geschichte. Der Ort wird auch als die Bärenstadt Esens benannt. Auf dem Marktplatz befindet sich u. a. der sogenannte Tidebrunnen, der den jeweiligen Gezeitenstand der Nordsee anzeigt.
Es gibt in Esens und auch im nahen ca. 4 km entfernten Bensersiel ein breites Angebot an Kur- und Erholungsangeboten. Aber vor allem: Gratis jede Menge Nordseeluft!
In Esens finden Sie alle Einrichtungen für den alltäglichen Bedarf. Supermärkte, Ärzte und Apotheken, Kindergärten und Schulen.
Sonstige Angaben
Nach der ENEV 2014 ist der Eigentümer verpflichtet, Auskunft über (1.) die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis/ Energieverbrauchsausweis), (2.) den Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs laut Energieausweis, (3.) die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes laut Energieausweis, (4.) das Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis und (5.) die im Energieausweis genannte Effizienzklasse zu machen. Diesen Verpflichtungen kann der Eigentümer im Moment noch nicht im vollen Umfange nachkommen, da ein ENERGIEAUSWEIS NICHT VORLIEGT. Er wird dieses noch während der Vermarktungsphase nachholen.