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In bester Wohnlage
Preis: € 210.000,00
Grundstücksfläche: ca. 710 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 210.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 710 m²
Objektbeschreibung
Wohnbaugrundstück mit anschließender Landwirtschaftsfläche in Vohburg
Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum auf einem 377 m² großen Wohnbaugrundstück mit anschließender Landwirtschaftsfläche ( Garten ) mit 333 m².
Sie haben hier die Chance, eine Gesamtgrundstücksfläche von 710 m² in bester Wohnlage von Vohburg zu erwerben !
Das Wohnbaugrundstück ist bereits erschlossen, es liegt ein Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor.
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns, ansehen lohnt sich!
Lage
Vohburg, die alte Herzogstadt an der Donau, ist einer der historisch bedeutendsten Orte im Landkreis Pfaffenhofen. Funde auf dem Burgberg zeugen von einer Besiedelung bereits um 1500 v.Chr. Nähere Informationen über die Stadt und ihre Geschichte finden Sie im Internet unter www.vohburg.de
In der Stadtverwaltung von Vohburg werden Sie von freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeitern empfangen! Vohburg liegt verkehrsgünstig an der Bundesstraße 16a. Die zentrale Lage zwischen den Städten Ingolstadt, München, Regensburg und Nürnberg macht Vohburg als Lebensraum attraktiv. Nach Manching sind es nur wenige Kilometer.
Die Anbindung an die A9 München-Nürnberg, A93 München-Regensburg, B 16, sowie zum Flughafen Franz-Joseph-Strauß (München) ist ideal. Zum Bahnhof sind es ca. 5 Kilometer (Bahnlinie Ingolstadt - Regensburg) mit der Haltestelle Bahnhof Rockolding.
Vohburg ist der ideale Ausgangspunkt für Freizeit und Erholungsaktivitäten. Der Donauradweg führt direkt an Vohburg vorbei. Im nahen Feilenforst und Feilenmoos mit seinen zahlreichen Badeseen und Radwanderwegen haben Sie viele Freizeitmöglichkeiten.
Sonstige Angaben
Haftungsausschluss! Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Widerrufsrecht: mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden baldmöglichst zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren. Wie bisher müssen Sie nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich keine Provision verlangt.
Stichworte:
Bundesland: Bayern