Startseite > Immobilien > Haus kaufen > Kitzingen (Kreis)
Im Weinort Sulzfeld!
Kaufpreis: € 118.000,00
Wohnfläche: ca. 90 m²
Zimmer: 3
Grundstück: ca. 134 m²
Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 118.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.Käuferprovision
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 90 m²
Grundstück: ca. 134 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Wohnhaus mit Ensembleschutz
Objektbeschreibung
Im Weinort Sulzfeld! Wohnhaus mit ca. 90 m² Wohnfläche (erweiterbar um weitere 3 Zimmer!), Ensembleschutz, seit 2003 saniert (Erneuerung aller Ver- und Entsorgungsleitungen, 2000 neue Fenster, Gas-Zentralheizung, Bad, Böden), Teil-Gewölbekeller, kleiner Balkon, Garage im Haus, kein Garten, derzeit leerstehend
Ausstattungsbeschreibung
Ensembleschutz
Im Weinort Sulzfeld! Wohnhaus mit ca. 90 m² Wohnfläche (erweiterbar um weitere 3 Zimmer), Ensembleschutz, seit 2003 saniert (Erneuerung aller Ver- und Entsorgungsleitungen, 2000 neue Fenster, Gas-Zentralheizung, Bad, Böden), Teil-Gewölbekeller, kleiner Balkon, Garage im Haus, kein Garten, derzeit leerstehend, Obj.-Nr. 2259
Lage
Sulzfeld am Main
Der Ort liegt im südlichen Maindreieck zwischen Kitzingen und Ochsenfurt. Sulzfeld a. Main ist über die A7, A3 sowie über die Bahnverbindung Kitzingen günstig erreichbar. Wander- und Fahrradwege in die Nachbargemeinden sind sehr gut ausgebaut.
Das Dorf hat bis heute eine fast vollständig erhaltene mittelalterliche Befestigungsanlage mit 21 Türmen. Es hat auch sein spätmittelalterliches Ortsbild weitgehend bewahrt. Bekannt ist Sulzfeld außerdem als fränkischer Weinort; bekannte Lagen sind der Sulzfelder Cyriakusberg und das Sulzfelder Maustal. Sulzfeld gilt außerdem als Geburtsort der Meterbratwurst, einer Variante der fränkischen Bratwurst. In einem örtlichen Gasthaus liegt der Verzehrrekord bei über sechs Meter. Der Wirt versichert: Wer diesen Rekord bricht, der hat sämtliche Verzehrkosten frei.
Der Ort wurde 2009 Bezirks- und Landessieger beim Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft Unser Dorf soll schöner werden und mit Goldmedaillen ausgezeichnet. Beim Bundesentscheid erreichte der Ort 2010 unter den 30 schönsten Ortschaften Deutschlands die Silbermedaille.
Sonstige Angaben
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt...
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
- Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
- Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
- Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte:
Bundesland: Bayern, 2 Etagen, modernisiert: 2003