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Ihr neuer Gewerbestandort
Preis: € 110,00
Immobilientyp: Büro
Kostenübersicht
Preis: € 110,00
Käuferprovision: 5,29 % zuzüglich der gesetzlichen MwSt.zu zahlen vom Käufer, fällig bei Kaufvertragsabschluss, es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Exposés.
Objektbeschreibung
In Planung steht ein neues, kleines, zentrales Gewerbegebiet, direkt an der Autobahn. Es handelt sich um eine einmalige zentrale, ortsnahe Lage, mit bester Infrastruktur und optimaler Darstellungsmöglichkeit. Es stehen insgesamt 17.000m² zur Verfügung, Teilflächen ab 2.400 m², mit einer GRZ von 0,25, sind möglich. Sie suchen Ihren neuen Firmenstandort, den wir mit Ihnen zusammen planen, dann nehmen sie Kontakt mit uns auf.
Nachfolgende Gewerbebetriebe sind möglich:
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
Einschränkungen:
Zur Emissionsminderung wird für die eingeschränkten Gewerbegebiete bestimmt, dass von den sonst gemäß §8 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Gewerbebetrieben aller Art und öffentlichen Betrieben nur solche zulässig sind, die maximal ein den nachfolgenden aufgelisteten Betrieben und Anlagen vergleichbares Emissionsniveau erreichen.
-Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten
-Anlagen für Kraftfahrzeugüberwachung
-Betriebe des Elektrogerätbaus sowie der sonstigen elektronischen oder feinmechanischen Industrie,
-Großwäschereien oder große chemische Reinigungsanlagen,
-Steinsägereien, Schleifereien oder Polierereien,
-Tischlereien oder Schreinereien,
-Autolackierereien, einschl. Karosseriebau, insbesondere zur Beseitigung von Unfallschäden,
-Schlossereien, Drehereien, Schweißereien oder Schleifereien,
- Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten
Darüber hinaus ist in den eingeschränkten Gewerbegebieten nur folgende Art von Nutzung allgemein zulässig:
-Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
-Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
Lage
Hittfeld, das Tor zu Hamburg!!!
"Hittfeld wurde erstmals im Jahre 1107 erwähnt. In diesem Jahr war die Hittfelder Kirche Zentrum eines Archidiakonats (Großkirchspiel), das zu dieser Zeit mehr als 40 Orte betreute. Der Einzugsbereich unterstand seit 849 n. Chr. dem Bistum Verden."(Wikipedia). Die Historie vom Dorf Hittfeld, reicht mittlerweile über 900 Jahre zurück und ist mit seinem Charme immer noch bei der Bevölkerung hoch im Kurs.
Man erfreut sich bester Infrastruktur, sowie optimaler Anbindung im südlichen Speckgürtels Hamburg. Der Hittfelder Ortskern, der direkt zu Füßen der im 13. Jahrhundert erbauten St. Mauritius-Kirche liegt, bietet allerlei Einkaufsmöglichkeiten, von Supermärkten über Eisdielen und Apotheken bis hin zum Bäcker ist hier alles gegeben. Außerhalb des Ortskerns empfängt Sie ein Frei- und Hallenbad und der Hamburger Land & Golfclub Hittfeld. Der Sportverein TSV Eintracht Hittfeld, bietet sämtliche Sportarten für Jung & Alt. Hittfeld liegt verkehrsgünstig und verfügt über einen Autobahnanschluss an die A1, sowie in unmittelbarer Nähe an die A7.
Die anliegenden Gemeinden, die ebenfalls zur Großgemeinde Seevetal gehören zeichnen sich durch hochwertige meist eingeschossige Bauweise aus. Villengebiete und kleine Ortkerne prägen hier die Gemeinden. Kleine Gewerbegebiete befinden sich an diversen Orten dieser großen Samtgemeinde.
Sonstige Angaben
In den eingeschränkten Gewerbegebieten sind folgende Art von Nutzungen bzw. Arten von Betrieben und Anlagen ausdrücklich nicht zugelassen:
-Eigenständige Lagerhäuser und Lagerplätze
-Tankstellen
-Anlagen für sportliche Zwecke
-Vergnügungsstätten
-Einzelhandelbetriebe
-Speditionsbetriebe
-Betriebe oder Anlagen mit Außenlagerung von Geräten, Schrottfahrzeugen, Schrott und sonstigen Stoffen aller Art
In den eingeschränkten Gewerbegebieten sind Betriebe und Anlagen ausgeschlossen, die einen Betriebsbereich i.S. §3 Abs. 5a BlmSchG bilden oder Teil eines solchen wären und die aufgrund der dort vorhandenen Stoffe den Klassen II bis IV des Leitfadens "Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung §50 BlmSchG", KAS-18 der Kommission für Anlagensicherheit i.d.F. vom Nov. 2010, Korrektur v. 06.11.2016 zuzuordnen sind. Entsprechendes gilt für Anlagen, die aufgrund des Gefahrenindexes der dort vorhandenen Stoffe den Abstandsklassen II bis IV zuzuordnen sind. Ausnahmsweise können solche Anlagen zugelassen werden, für die aufgrund baulicher und technischer Maßnahmen ein geringerer Abstand ausreichend ist. Ein solcher sachverständiger ermittelter, angemessener Nachweis ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen