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Idyllisches Baugrundstück in Wilthen "Vorwerk" 1
Preis: € 9.990,00
Grundstücksfläche: ca. 426 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 9.990,00
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 426 m²
Objektbeschreibung
Das Baugrundstück liegt zwischen zwei Einfamilienhäusern an einer ruhigen Ortsstraße (Sackgasse) in landschaftlich schöner Wohnlage. Für den Bau eines Einfamilienhauses lag bereits ein Vorbescheid gem. § 66 Sächs.BO, des LRA Bautzen von 2000 vor. Da sich das Grundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles befindet, wurde eine Bebauung gestattet.
Lage
Die kleine Stadt Wilthen liegt in einem der schönsten Täler des Oberlausitzer Berglandes. Nördlich grenzt eine Bergkette mit dem Mönchswalder Berg und dem Großen Picho an den Ort. Südlich erheben sich die Weifaer Höhe und der Lerchenberg. Dazwischen erstreckt sich die Stadt Wilthen im westlichen Teil der Talaue. Im südlichen Bereich, am Rand einer ausgedehnten Waldfläche, liegt die kleine Siedlung "Das Vorwerk" mit zahlreichen Ferienhäusern und gepflegten Einfamilienhäusern.
Sonstige Angaben
Courtage:
2.975 EUR inkl. MwSt. vom Käufer
Grundstück:
Das Grundstück ist relativ gleichmäßig geschnitten und westwärts leicht hanglagig. Die Medien Wasser, Abwasser, Elt und Telefon liegen in bzw. an der Straße an. Die Hausanschlüsse der Medien sind durch den Käufer herzustellen. Für ein schmales Grundstück zwischen Bauland und Straße liegt die Bereitschaft des Eigentümers zum Erwerb vor.
Bauweise:
Das Bauvorhaben muss sich nach dem Maß der baulichen Nutzung und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen. Im Sinne des Ortsbildes sollte ein Satteldach mit 43 bis 45 Grad zur Ausführung kommen.
Auf Grund der Größe des Baugrundstücks ist bei einer Grenzbebauung die Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks zur Übernahme einer Baulast einzuholen.
Nutzung:
Sowohl als Baugrund für ein Einfamilienhaus, aber auch für ein Ferienhaus ideal.
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Die Maklercourtage und Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.