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Hübsche Eigentumswohnung inmitten von Winnweiler 1
Kaufpreis: € 35.000,00
Wohnfläche: ca. 61 m²
Zimmer: 2
Stellplätze
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 35.000,00
Käuferprovision: 2000 Euro zzgl. MwSt.
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 61 m²
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1971
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Allein der Preis ist schon sensationell. Eine 2 ZKB,Balkon-Wohnung mit 61qm, für sage und schreibe 35 000.- Euro, wo findet man denn sowas? Ganz einfach, in Winnweiler. Einem schönen kleinen Örtchen im Donnersbergkreis, welcher sogar als Fremdenverkehrsort ausgewiesen werden darf. Ein Kellerraum und ein PKW-Stellplatz gehören ebenfalls zu diesem Angebot dazu, und sind natürlich im Preis enthalten.
Energieausweis in Bearbeitung.
Ausstattungsbeschreibung
+ Balkon
+ Ölzentralheizung
+ Keller
+ Stellplatz
Lage
Winnweiler liegt am Fuße des Donnersberges im Nordpfälzer Bergland und ist ein anerkannter Fremdenverkehrsort.
Über 5.000 Einwohner (Stand: August 2009) wohnen in Winnweiler und den Ortsteilen Alsenbrück-Langmeil, Hochstein und Potzbach.
Als Mittelpunkt des südlichen Donnersbergkreises ist Winnweiler Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Eine ausgezeichnete Infrastruktur, nicht zuletzt zwei Kindergärten, Grundschule, Regionale Schule und Gymnasium, sowie die gute Verkehrsanbindung, Autobahnanschluss A 63, Lage an der B 40 und B 48 sowie einer Bahnstation in Winnweiler begründen eine leistungsfähige Geschäftswelt.
Dies und die beispielhafte Verkehrsberuhigung und Ortsbildgestaltung im alten Ortskern haben Winnweiler zu einer attraktiven Wohngemeinde mit schönen Neubaugebieten werden lassen.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Stichworte:
Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1