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HOMBURG-TALPASSAGE; KLEINE VERKAUFS- ODER WERBEFLÄCHE IN DER FUßGÄNGERZONE
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: 3 Kaltmieten zzgl. 19 % MwSt inkl. MwSt.
Objektbeschreibung
Dieser Pavillon befindet sich in der Haupteinkaufsstraße von Homburg. Das Objekt lässt sich rund herum öffnen und ist ein echter Blickfang in der Talpassage.
Die Verkaufsfläche verfügt über einen Wasseranschluss und natürlich auch über einen Stromanschluss.
Werbung kann man in Form einer Markise oder aber in Form von Plakaten an das Dach und auf dem Platz vor dem Pavillon anbringen.
Nutzen Sie diese Fläche als Verkaufs- oder Werbefläche. Durch den idealen Standort in der Fußgängerzone gibt es hier zahlreiche Laufkundschaft.
Ausstattungsbeschreibung
- Verkaufsfläche: ca. 10 m²
- Bauweise: Fertigbauteile
- Zustand: gepflegt
- Fenster: Aluminiumfenster, doppelt verglast mit
Rollläden
- Fußboden: PVC
- Frei ab: sofort
- Energieausweis: keine Plicht, da keine Heizung
vorhanden ist
Ihre Ansprechpartnerin: Natascha von Gries
06841 7774010
Lage
Die kleine Verkaufsfläche befindet sich mitten in der Innenstadt von Homburg. Umher sind jede Menge Geschäfte, Apotheken und Ärzte.
Die Haupteinkaufsstraße von Homburg läuft direkt parallel zum Objekt, sodass Kundenverkehr tagtäglich gewährleistet ist.
Sonstige Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich und nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte ohne unsere Zustimmung weiter gegeben werden.
2. Unsere Angaben und Informationen erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von uns nicht übernommen.
3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Homburg / Saar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. Sollte eine der Bestimmungen des gesamten Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die dem Inhalt der Bestimmung am nächsten kommende gesetzliche Regelung an deren Seite treten.
Stichworte:
Nutzfläche: 10,00 m², Gesamtfläche: 10,00 m²