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Hohe Decken, Parkett, Glas & PROVISIONSFREI!!! Arbeiten im historischen Gebäude 1
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 1068 m²
Parkett, EDV-Verkablung, Lift, Kantine, Behindertengerecht, Stellplätze
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionsfrei
Miete (netto), monatl. je m²: € 10,50
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 1068 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1905
Objektbeschreibung
Die ehemalig industriell genutzten Gebäude "Alte Seilerei" und "Neue Seilerei" wurden in 2002 aufwendig umgebaut und für eine Büronutzung ausgelegt. Die "Alte Seilerei" ist in 1912 entstanden, die "Neue Seilerei" stammt von 1955. Ursprünglich wurden die Gebäude von Felten & Guilleaume als Produktion und Konfektion genutzt. Die neu eingehauchte Atmosphäre ist durch die Glaselemente, den Parkettboden und die hohen Decken spürbar angenehm. Die Flächen eignen sich von Agenturen jeglicher Art bishin zur Schulungsnutzung. Angrenzend befinden sich zahlreiche Stellplätze, deren Nutzung in der Mietzahlung inbegriffen sind.
Ausstattungsbeschreibung
- Bodenbelag: Stäbchenparkett
- Verkabelungsführung: Kabelkanal
- Verkabelungsart: CAT5
- Wandbelag: Ziegel, antiallergene Mineralfarben
- Decke: Kappendecke
- Fenster: Aluminium Isolierverglasung
- Teeküche: vorhanden
- Beleuchtung: Deckenleuchten
- Sonnenschutz: Blendschutz außenliegend
- WC: getrenntes Damen/Herren WC
- Heizungsart: Gaszentralheizung
- Umbau/Renovierung: nach Absprache
- Sonstiges: Stellplätze im Mietpreis enthalten, Akustikelemente
- MwSt.: alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Lage
- Stadtteil: Schanzenstraße
- Nahversorgung: Restaurants, Imbiß, Geschäfte des täglichen Bedarfs
- Fußweg öffentl. Verkehr: 3 - 10 min.
- Fahrzeit Autobahn: 5 min.
- Fahrzeit Hauptbahnhof: 20 min.
- Fahrzeit Flughafen: 20 min.
- Straßenbahn: Linien 4, Haltestelle Keupstraße
- Bus: Linien 151, 152, 153, 190, 250, 260, 434 Haltestelle Keupstraße
- Autobahn: A3 Richtung Oberhausen und Frankfurt am Main, A4 Richtung Gummersbach, Olpe
Sonstige Angaben
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Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir nachweislich darauf aufmerksam gemacht. Sollten die erforderlichen Kennzahlen nicht angegeben sein, liegt uns noch kein Energieausweise vor.
Stichworte:
modernisiert