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Hofstelle bei Braunsbach
Kaufpreis: € 495.000,00
Wohnfläche: ca. 300 m²
Zimmer: 10
Grundstück: ca. 15282 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 495.000,00
Käuferprovision: 3,57% vom Kaufpreis inkl. 19% gesetzl. MwSt.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 300 m²
Grundstück: ca. 15282 m²
Zimmer: 10
Energie & Baujahr
Baujahr: 1922
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Endenergiebedarf: 380.30 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Bei diesem Objekt handelt es sich um eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle. Dort befinden sich ein großzügiges Wohnhaus, zwei Schweineställe und zwei Maschinenhallen. Das Wohngebäude besteht im Erdgeschoss aus Natursteinen und am Giebel aus ausgemauertem, verschindeltem Fachwerk. Die Stalldachflächen, auf denen die Photovoltaikanlagen installiert sind, sind vermietet. Die Übergabe erfolgt nach Vereinbarung.
Ausstattungsbeschreibung
Wohnhaus
Untergeschoss: 5 Technik- u. Kellerräume, Dusche, Außenzugang
Erdgeschoss: 5 Zimmer, Einbauküche, Vorratsraum, WC
Obergeschoss: 5 Zimmer, Einbauküche, Bad, WC
Hackschnitzelheizung
Bodenbelag: Fliesen, PVC, Linoleum, Holzdielen, Parkett, Fertigparkett
Doppelgarage
2 Schweineställe
2 Maschinenhallen
Lage
Die kleine Gemeinde Braunsbach liegt sehr idyllisch im reizvollen Kochertal, aber trotzdem verkehrsgünstig in der Nähe der BAB A6. Die Kreisstadt Schwäbisch Hall ist ca. 15 km entfernt. Die Gesamtgemeinde mit ca. 2.500 Einwohnern besteht aus den Teilorten Arnsdorf, Braunsbach, Döttingen, Geislingen, Jungholzhausen, Orlach und Steinkirchen.
Sonstige Angaben
Alle Objektangaben beruhen auf Mitteilungen des Veräußerers. Eine Haftung für deren Richtigkeit wird nicht übernommen. Besichtigung und Verhandlungen erfolgen ausschließlich über uns. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Provisionshinweis:
Im Falle des Erwerbs berechnen wir Ihnen die übliche Nachweis- und / oder Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57 % aus dem Kaufpreis; fällig bei Vertragsabschluss. Wir können sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und beiden Vertragsparteien die jeweils vereinbarte Nachweis- und / oder Vermittlungsprovision in Rechnung stellen.