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Hochwertige Logistik- / Produktionsfläche in Neuss I 9,50 m UKB
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Lastenaufzug, Kranbahn, Stellplätze
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Miete (netto), monatl. je m²: € 3,60
Energie & Baujahr
Baujahr: 1991
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 9,50 m Hallenhöhe UKB
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über 6 Rampentore und 1 ebenerdiges Sektionaltor
- RWA vorhanden
- BMA vorhanden
- 24/7-Nutzung möglich
- Druckluftversorgung
- Optionale Büroflächen nach Mieterwunsch vorhanden
- Freiflächen von ca. 7.800 m² vorhanden sowie ausreichend Rangierfläche
- großzügiger Lade- und Rangierbereich (vor den Hallenflächen)
- ausreichend Parkplätze vorhanden
Lage
Die Liegenschaft befindet sich direkt an der B9 und zeichnet sich durch eine hervorragende Autobahnanbindung aus. Die BAB-Anschlussstelle "Neuss-Uedesheim" ist in ca. 2 Fahrminuten erreichbar (A 46 / A 57). Auch die Anbindung an den ÖPNV ist an diesem Standort gewährleistet. In der Nachbarschaft haben sich bereits zahlreiche renommierte Firmen niedergelassen, die den Standort mit seinen zahlreichen Vorzügen zu schätzen wissen.
- Autobahn A 46 in ca. 2 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 20 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 6153,00 m², Sonstige Fläche: 1500,50 m², Hallenhöhe: 9,50 m, modernisiert: 2015