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Historisches Pfarrhaus im Ortskern von Kirchhaslach
Kaufpreis: € 75.000,00
Wohnfläche: ca. 170 m²
Grundstück: ca. 211 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 75.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 170 m²
Grundstück: ca. 211 m²
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1619
Sonstige Angaben
Historisches Pfarrhaus:
Bei dem Baudenkmal handelt es sich um das Anwesen Kirchenweg 5, 87755 Kirchhaslach, Fl.Nr. 72 der Gemarkung Kirchhaslach, das unmittelbar neben
der Wallfahrts- und Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt liegt. Der Satteldachbau,
im Kern 1619, wurde im 18./19. Jh. verändert. Die nördliche Außenwand hat
zugleich Stützfunktion für den höher gelegenen, unmittelbar angrenzenden
Friedhof.
Das Gebäude ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die
Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektroinstallation) ist komplett zu erneuern.
Die gesamte Bausubstanz - der Dachstuhl, das Dach, die Außenfassaden
etc. - muss generalüberholt und saniert werden. Die Möglichkeit eines
Dachausbaus wäre insbesondere unter denkmalpflegerischen
Gesichtspunkten zu überprüfen.
Die hieraus resultierenden Gesamtbaukosten wurden auf insgesamt ca. 0,5 Mio € inkl. Nebenkosten und MwSt. geschätzt. Darin enthalten ist ein
pauschal geschätzter Ansatz für Restaurierung der historischen Ausstattung
(z. B. Stuck, Treppengeländer, Türen), der noch mit dem Landesamt für
Denkmalpflege abzustimmen wäre.
Kirchhaslach - im Unterallgäu:
Die kleine Gemeinde Kirchhaslach (ca. 1.303 Einwohner) liegt ca. 25 km nördlich von Memmingen im schwäbischen Landkreis Unterallgäu.
Förderung:
Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG möglich, Zuschüsse bei Instandsetzung denkbar (u. a. ausDenkmalpflegefördermitteln).
Hinweis:
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung
für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben.
Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige
Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die
Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden
Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene
oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu
tragen.