Startseite > Immobilien > Haus kaufen > Ludwigslust (Kreis)
Historisches Altstadthaus im Herzen von Wittenburg! 1
Kaufpreis: € 39.000,00
Wohnfläche: ca. 170 m²
Zimmer: 6
Grundstück: ca. 188 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 39.000,00
Käuferprovision: 3.500,-EUR Courtage inkl. gesetzlicher Mwst., vom Käufer zu zahlen
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 170 m²
Grundstück: ca. 188 m²
Zimmer: 6
Energie & Baujahr
Baujahr: 1700
Objektbeschreibung
Altstadthaus und Grundstücksverkauf in der Kleinstadt Wittenburg. Zum Verkauf steht ein historisches Altstadthaus aus dem 17.Jahrhundert, auf einer Grundstücksfläche von etwa 188 m². Die Immobilie könnte zum Wohn und Geschäftshaus umgebaut werden. Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Die Hausanschlüsse wie Gas, Wasser, Abwasser und Strom liegen im Haus und sind bezahlt. Auf der Rückseite der Immobilie besteht die Möglichkeit durch Abriss der Anbauten einen kleinen Hofgarten zu schaffen. Zuletzt wurde das Stadthaus als kleines Lokal mit Spielautomaten genutzt.
Lage
Die Kleinstadt Wittenburg ist eine Stadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Die Kleinstadt Wittenburg erhält ihren Charme durch das historische Rathaus, die schöne Kirche und die liebevoll restaurierten Häuser in der Altstadt. Das Rathaus und die wunderschöne Freitreppe sind bei Brautpaaren sehr beliebt. Durch die gute Infrastruktur erreicht man Hamburg nach ca. 65 km und die Landeshauptstadt Schwerin nach ca. 28 km. Berlin wäre in etwa 2 Stunden und die Hansestadt Rostock in gut 90 Minuten Fahrzeit erreichbar. Travemünde liegt ca. 80 km und die Hansestadt Lübeck etwa 70 km entfernt. Im Jahre 2006 eröffnete in Wittenburg das Alpin-Center Hamburg-Wittenburg Europas größter Indoor-Schneepark. In der Stadt Wittenburg gibt es viele Einkaufsmöglichkeiten die auch fußläufig erreichbar wären. Desweiteren verfügt Wittenburg über sämtliche Schulen, Kindertagestätten, Ärzte, Apotheken, Banken, Gaststätten und viele neu niedergelassene Firmen.
Sonstige Angaben
Das Gebäude ist durch eine der folgenden Regelungen in der Energiesparverordnung von 2014 (EnEV 2014) von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises befreit:
- das Gebäude wird nicht gemäß § 1 Abs. 2 EnEV 2014 unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt
- es handelt sich um ein Gebäude gemäß § 1 Abs. 3 EnEV 2014
Stichworte:
Bundesland: Mecklenburg Vorpommern