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Hier wartet eine echte Herausforderung auf Sie
Preis: € 1.000,00
Grundstücksfläche: ca. 850 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 1.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 850 m²
Objektbeschreibung
Das Liegenschaftsangebot umfasst die beiden im Grundbuch von Tettenborn Blatt 702 verzeichneten und teilweise bebauten Grundstücke der Gemarkung Tettenborn, Flur 6, Flurstück 29/18 mit einer eingetragenen Größe von 607 m2 und Flurstück 29/25 mit einer eingetragenen Größe von 243 m2.
Das hier veröffentlichte Liegenschaftsangebot ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine solche Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen.
Bei der Liegenschaft handelt sich um ein ehemaliges Betriebsgelände eines Mineralölhandels (Öllager, Abfüllplatz), welches seit ca. 2007 mit den noch bestehenden Öltankanlagen nicht mehr genutzt wird. Aufgrund der Vornutzung wird die Liegenschaft als "Altstandort" im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) angesehen. Im Altlastenverzeichnis beim Landkreis Osterode am Harz (Untere Bodenschutzbehörde) ist die Liegenschaft nicht verzeichnet.
Dem Landkreis liegen Informationen vor, wonach es im September 1999 einen Ölunfall gab, der im Jahr 2000 saniert wurde. Da vornutzungsbedingte Kontaminationen nicht ausgeschlossen werden können, führt der Landkreis die Liegenschaft im Verdachtsflächenkataster gem. § 2 Abs. 4 BBodSchG
Die Liegenschaft ist mit einem ehem. Tankwärterhaus und einem Lagerschuppen bebaut. Ferner stehen auf dem Grundstück zwei oberirdische Stahltanks mit je 60 m3 Fassungsvermögen und ein Leichtflüssigkeitsabschieder. Im Übrigen sind unterirdische Leitungen von der Bahntrasse zu den Tanks und ggfls. auch weitere -hier nicht bekannte- unterirdische Baulichkeiten und Installationen vorhanden. Die Öltanks und der Abscheider wurden 2007 stillgelegt. Die Betriebsanlagen wurden 2009 gereinigt. Ein Stahltank stammt aus dem Jahr 1962, das Baujahr des anderen Tanks ist nicht mehr erkennbar. Sie befinden sich in einem schlechten Zustand und weisen an etlichen Stellen starken Rostansatz auf.
Die auf dem Grundstück angelegte Zufahrt, die Stellplätze und Wege sind befestigt. Der nicht überbaute und nicht befestigte Bereich ist als Rasenfläche angelegt.
Die Gebäude werden seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt und unbeheizt stehen leer. Es sind teilweise erhebliche Bauschäden und Baumängel vorhanden. Die alten Gebäude sind individuell nach den Bedürfnissen des ehem. Betriebes erstellt und erfüllen bei weitem nicht mehr die Anforderungen eines heutigen Gewerbegebäudes. Ein wirtschaftliche Verwendung ist dementsprechend nicht mehr gegeben.
Im Übrigen ist noch eine alte Ölpumpenanlage installiert und im Bodenbereich sind Ölleitungsstutzen sichtbar.
Ausstattungsbeschreibung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Sachsa, Teilplan 3 B vom 12.04.1997 stellt den Bereich der Liegenschaft als "gemischte Baufläche" dar. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht, die Fläche liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Die Liegenschaft wird durch eingetragene Leitungsrechte in der Nutzung eingeschränkt, ferner befindet sich für die Entwässerung eine Hebeanlage auf dem Grundstück.
In Abteilung II des Grundbuches von Tettenborn Blatt 702 sind folgende Belastungen eingetragen:
lfd. Nr. 1 Die Verpflichtung des Eigentümers, die auf den Grundstücken vorhandene Entwässerungsanlagen weiterhin zu dulden. Für die DB Netz AG, Frankfurt am Main.
lfd. Nr. 2 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für den Wasserleitungsverband Südharz, Bad Sachsa (Recht zum Betrieb einer Wasserleitung mit Schutzstreifen und Recht zum betrieb eines Fernmelde- und Betriebskanals).
Die Feststellungen über den Zustand der Liegenschaft beruhen auf Inaugenscheinnahme, eingehende Untersuchungen auf versteckte Baumängel bzw. Bauschäden, auf Verwendung gesundheitsschädigender Baumaterialien sowie eingehende Bodenuntersuchungen auf Kontamination wurden nicht durchgeführt.
Eine Funktionsprüfung der technischen Einrichtungen oder sonstigen Einrichtungen wurde nicht vorgenommen.
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil "Tettenborn-Kolonie" der rd. 7.600 Einwohner zählenden Stadt Bad Sachsa und ist über die Anliegerstraße "Römersteinweg" zu erreichen. Nach der Erschließungsstraße und einem Grünstreifen folgt in nördlicher Richtung eine zweigleisige Bahntrasse.
Sonstige Angaben
Mitverkauft werden das im Objekt befindliche Mobiliar, der Hausrat und alle auf dem Grundstück befindlichen sonstigen Gegenstände, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt.
Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen, Flur: 6, Gemarkung: Tettenborn