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Hier können Sie ruhig wohnen 1
Preis: € 44.000,00
Grundstücksfläche: ca. 697 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 44.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 697 m²
Objektbeschreibung
Sie suchen ein eingewachsenen Grundstück mit bereits fertiger Umgebungsbebauung? Am östlichen Ortsrand von Rügland können Sie Ihren Haustraum verwirklichen!
Das großzügige, eingewachsene und voll erschlossene Grundstück erreichen Sie über eine Stichstraße, über die lediglich weitere drei Einfamilienhäuser angefahren werden. Ansonsten herrscht hier Ruhe und Beschaulichkeit. Kinder können sicher und problemlos spielen.
Das komplett erschlossene Wohnbaugrundstück liegt am Ortsrand von Rügland, direkt in der Nähe der Gemeindeverwaltung und am Rande des Friedhofs. Sie können gleich "losbauen", es herrscht jedoch kein Bauzwang.
Ausstattungsbeschreibung
kein Bauzwang
Lage
Die ländlich geprägte, im Naturpark Frankenhöhe gelegene Gemeinde hat mit seinen Ortsteilen ca. 1300 Einwohner und besitzt eine intakte Infrastruktur mit mehreren Gewerbe- und Handwerksbetrieben, Metzgereien, Gastwirtschaften, Lebensmittelgeschäft und einer Allgemeinarztpraxis. Durch die neu erbaute Kindertagesstätte zeigt sich die Gemeinde familien- und kinderfreundlich. Die Grund- und Mittelschule befindet sich in Dietenhofen, in die weiterführenden Schulen fahren die Schüler nach Ansbach.
Das Schloss Rügland aus dem frühen 17. Jahrhundert mit seinem Schlosspark lädt zu geschichtlichen Erkundungstouren ein, im Naturpark Frankenhöhe können Sie die Natur genießen!
Rügland hat mit der Staatsstraße eine direkte Verkehrsanbindung zum 14 km entfernten Ansbach. In den Großraum Nürnberg / Fürth / Zirndorf sind es ca. 30 - 45 Minuten Fahrzeit und auch Neustadt / Aisch ist nur 25 KM von Rügland entfernt.
Sonstige Angaben
"Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt?"
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und arbeiten dabei mit einem Immobilienmakler zusammen? Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist? Dann erfüllt der Immobilienmakler damit die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz. Der Auftraggeber wiederum ist dem Makler zur Auskunft rechtlich verpflichtet (§ 4 Abs. 6 GwG).
Die LBS - Profis beraten Sie gerne individuell in Ihren Finanzierungsfragen und helfen Ihnen weiter.
Alle Angaben über dieses Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann die Sparkassen-Immo bzw. LBS nicht übernehmen.
Stichworte:
Bundesland: Bayern