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Hier können Sie einzelne Büroräume oder Lagerräume anmieten.
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 305.58 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 305.58 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1996
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Endenergiebedarf: 211.20 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Die Büros befinden sich in einem zweistöckige Bürokomplex, welches ca. 1996 fertiggestellt wurde. Mit seiner guten Ausstattung bietet es Ihnen repräsentative, helle Büroräume.
Das Objekt ist mit Einbauschränken, textilem Bodenbelag, blendfreier Beleuchtung der Arbeitsplätze und außenliegender Verschattungsanlage ausgestattet. Weiterhin wurde für die Kommunikation eine strukturierte Daten- und Telefonverkabelung über Bodentanks eingebaut. Auch für die Sicherheit wurde vorgesorgt, so dass eine Einbruchmeldeanlage eingebaut wurde.
Der Kellerbereich bietet Ihnen genügend Lagerfläche.
Die Büroraumgrößen liegen zwischen ca. 38 m² bis ca. 69m².
Die Kaltmiete pro m² beträgt 6,00 EUR zzgl. gesetzl. Mwst und für die Nebenkostenvorauszahlung werden 2,00 EUR veranschlagt.
In der Nebenkostenvorauszahlung ist sowohl der Stromverbrauch der Mietsache als auch die Bewachung enthalten.
Kaution: 3 Kaltmieten
Im Außenbereich befinden sich mehrere Stellplätze.
Sie möchten mehr zu diesem Objekt erfahren?
Dann rufen Sie uns einfach an, senden uns eine Mail an [email protected] oder kommen Sie persönlich in unseren Büroräumen auf der Wendischen Straße 11 in 02625 Bautzen vorbei.
Wir freuen uns auf Sie!
Für eine Besichtigung stehen wir Ihnen, nach vorheriger Terminabsprache, gern zur Verfügung.
Lage
Diese Büroeinheiten erwartet Sie im östlichen Stadtteil von Bautzen.
Die Autobahnanschlussstelle Bautzen Ost befindet sich in unmittelbarer Nähe. Öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichen des täglichen Bedarfs sind ebenfals vorhanden.
Sonstige Angaben
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf ein Mietvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande.