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Hier können Sie einen 3/4 Miteigentumsanteil an einer Landwirtschaftsfläche in der Gemarkung Gotha erwerben
Preis: € 15.500,00
Immobilientyp: Land/ Forstwirtschaft
Kostenübersicht
Preis: € 15.500,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Land/ Forstwirtschaft
Grundstück: ca. 25230 m²
Objektbeschreibung
Das Liegenschaftsangebot umfasst den 3/4 Anteil (!) des Landes Niedersachsens an dem im Grundbuch von Gotha Blatt 2029 verzeichneten Grundstück der Gemarkung Gotha, Flur 26, Flurstück 315/0, Landwirtschaftsfläche Am Kirchrasen mit einer eingetragenen Größe von 25.230 m2.
Der Aufenthalt des in Abteilung I unter der lfd. Nr. 1a) mit einem Anteil von 1/4 verzeichneten Miteigentümers Herr Robert Harras konnte nicht ermittelt werden.
Der hier veröffentlichte 3/4 Miteigentumsanteil ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine solche Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Miteigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier keinerlei Informationen zu dem Grundstück vorliegen, dieses nicht besichtigt wurde und auch keine Kenntnisse zu einer ggfls. bestehenden Verpachtung vorliegen, diese damit aber auch nicht ausgeschlossen werden kann.
Sonstige Angaben
Die Feststellungen über den Zustand der Liegenschaft beruhen auf Inaugenscheinnahme, eingehende Untersuchungen auf versteckte Baumängel bzw. Bauschäden, auf Verwendung gesundheitsschädigender Baumaterialien sowie eingehende Bodenuntersuchungen auf Kontamination wurden nicht durchgeführt.
Mitverkauft werden alle auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt.
Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Stichworte:
Bundesland: Thüringen