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Heute kaufen und bauen wann Sie wollen
Preis: € 72.000,00
Grundstücksfläche: ca. 960 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 72.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.Käuferprovision
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 960 m²
Objektbeschreibung
Heute kaufen und bauen wann Sie wollen
Baugrundstück in Kirchheim, Grundstücksfläche ca. 960 m², Ortsrandlage, voll erschlossen, sofort bebaubar, kein Bauzwang, Bahnhof Kirchheim, Haltestelle zw. Würzburg und Bad Mergentheim in der Nähe
Lage
Die Gemeinde Kirchheim, ist Grenzgemeinde zwischen Bayern und Baden-Württemberg. Kirchheim ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft (die politische Gemeinde Kirchheim hat sieben amtlich benannte Ortsteile: Egenburgerhof, Eulenmühle, Gaubüttelbrunn, Geiersmühle, Kirchheim, Mühle (obere), Sellenbergerhof).
Kirchheim und Gaubüttelbrunn sind weiterhin hauptsächlich von der Natursteinindustrie und der Landwirtschaft geprägt.
Kirchheim ist Sitz der Grundschule, hier befindet sich ebenso wie in Gaubüttelbrunn ein Kindergarten, ansässig ist ein prakt. Arzt, ein Zahnarzt, Apotheke, Bäcker, Sparkasse, Raiffeisenbank, Bücherei und div. Vereine.
1965 wurde das örtliche Freibad gebaut und 1967 wurde die Schulturnhalle errichtet.
Verkehr:
Die Bahnhöfe in Kirchheim und Gaubüttelbrunn sind Haltestellen der Regionalbahn zwischen Würzburg und Bad Mergentheim. Es besteht auch eine Busverbindung nach Würzburg.
Kirchheim liegt zwischen der B 27 bzw. zwischen der Bundesautobahn Würzburg-Stuttgart und der B 19 südwestlich von Würzburg.
Sonstige Angaben
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt...
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
- Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
- Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
- Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte:
Bundesland: Bayern