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Herrlich historisch - dieses charmante Bauernhaus für die ganze Familie!
Kaufpreis: € 30.000,00
Wohnfläche: ca. 170 m²
Zimmer: 10
Grundstück: ca. 550 m²
Garten/-mitbenutzung
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 30.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Sonstige
Wohnfläche: ca. 170 m²
Grundstück: ca. 550 m²
Zimmer: 10
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1750
Sonstige Angaben
Imposantes Bauernhaus:
Bei dem Baudenkmal handelt es sich um ein freistehendes ehemaliges Bauernhaus in der Ortsmitte des Ortes Schlicht, einem Stadtteil der Stadt Vilseck im Landkreis Amberg-Sulzbach.
Der stattliche Satteldachbau in seiner heutigen Gestaltung ist um 1750 entstanden, wobei es sich auf eine vorher schon vorhandene Bausubstanz gründet. Die zwei ausgebauten Geschosse (EG und OG) mit einer Gesamtfläche von ca. 170 qm gliedern sich in 10 Räume unterschiedlicher Größe, sowie Fletz- und Dielenbereich bei einer Deckenhöhe von teilweise ca. 2,10 m. Das Dach ist zweigeschossig und über einen Treppenaufgang zugänglich. Das erste Dachgeschoss kann zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Eine Belichtung mit Gauben ist denkbar.
Das Haus ist nicht unterkellert. Nach dem Einsturz einer an der Ostseite angrenzenden Scheune ist die Außenmauer teilweise neu aufgemauert worden.
Das Anwesen ist seit längerer Zeit nicht mehr bewohnt und bedarf einer denkmalgerechten Gesamtsanierung.
Hinter dem Haus (Südseite) eröffnet sich das 550 qm große Grundstück anteilig zu einem nicht angelegten größeren Gartenbereich. Bei Interesse kann auch ein größerer Teil des Gartenbereichs zum Grundstück erworben werden.
Schlicht - bei Grafenwöhr:
Der kleine Ort Schlicht - ein Ortsteil der nur 1 km entfernten Stadt Vilseck (ca. 6.400 Einwohner) - liegt unweit südlich vom Truppenübungsplatz Grafenwöhr im Landkreis Amberg-Sulzbach in der Oberpfalz ca. 20 km nördlich von Amberg und ca. 30 km westlich von Weiden.
Förderung:
Das Anwesen liegt in einem städtischen Sanierungsgebiet. Unbeschadet der Möglichkeit von Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG sowie Zuschüssen bei Instandsetzung (u. a. aus Städtebauförderungsprogramm, Denkmalpflegefördermitteln und Zuschüssen des Bezirks Oberpfalz) können daher auch Steuererleichterungen nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden, d. h. Sanierungsausgaben können binnen 12 Jahren zu 100 % abgesetzt werden.
Hinweis:
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben.
Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen.