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Hausen Sie ab jetzt in Fronhausen!
Kaufpreis: € 74.000,00
Wohnfläche: ca. 95 m²
Zimmer: 4
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 74.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 95 m²
Zimmer: 4
Etage: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1930
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Die hier zur Zwangsversteigerung stehenden Eigentumswohnungen befinden sich innerhalb eines Ende der 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts errichteten Mehrfamilienhauses. Das ursprüngliche Mietwohnhaus wurde 2008 in Wohnungseigentum umgewandelt. Die Wohnungen befinden sich im zweiten Obergeschoss des Hauses und sind über das allgemeine Treppenhaus zu erreichen. Ursprünglich bildeten die beiden Einheiten eine Wohnung. Da die Aufteilung ohne Genehmigung erfolgte, ist ein Rückbau erforderlich. Der ursprüngliche Grundriss umfasst vier Zimmer, Küche, Diele, Badezimmer, Abstellraum und zwei Loggien.
Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne in unserem ausführlichen Exposé zur Verfügung.
Ausstattungsbeschreibung
Wir erlauben uns einige Details:
Zwei Loggien
Isolierverglaste Kunststofffenster
Gaszentralheizung
Abstellräume im Kellergeschoss
Stellplatz
Warmwasser über Durchlauferhitzer
Gegensprechanlage
Lage
Die Immobilie befindet sich im Essener Stadtteil Fronhausen, ca. vier Kilometer von der Innenstadt entfernt. Dank der Nähe zum S-Bahnhof kann das Zentrum nicht nur mit dem Auto, sondern auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln binnen 10 Minuten erreicht werden. Fronhausen ist ein lebendiger Stadtteil mit allen Geschäften des täglichen Bedarfs, Schulen und Restaurants.
Sonstige Angaben
Das Objekt kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht Essen erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei.
Gerne betreuen wir Sie vor sowie während des Verfahrens.
Zum Energieausweis:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen.
Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)
Vor diesem Hintergrund liegt uns für das Objekt kein Energieausweis vor.
Zum 'Kaufpreis':
Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht.
Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden.
Zur Herkunft unserer Informationen:
Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.