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Haus in Gambach zu vermieten
Kaltmiete: € 690,00
Wohnfläche: ca. 85 m²
Zimmer: 4
bezugsfrei ab: sofort
Garten/-mitbenutzung, Einstellplatz/Carport
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 690,00 Nebenkosten: € 280,00Heizkosten in Nebenkosten enthalten
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 85 m²
bezugsfrei ab: sofort
Zimmer: 4
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Etage
Objektbeschreibung
Mitten im Münzenberger Ortsteil Gambach liegt dieses gepflegte Einfamilienhaus mit Nebenräumen, einem gepflegten Garten, Gartenhaus und Brunnen und wartet auf einen Mieter. Bislang vom Eigentümer bewohnt soll das Haus, das maximal für drei Personen geeignet ist, an solvente und ordentliche Mieter vermietet werden. Das Haus bietet eine absolut ruhige Lage, einen Carport und viele gemütliche Fleckchen auf dem rund 550 qm großen Grundstück zur Erholung.
Lage
Im alten Ortsteil von Gambach gelegen, bietet das großzügige und dennoch vom Straßenverkehr abgelegene Grundstück die Möglichkeit, sich zurück zu ziehen, aber dennoch mitten drin zu sein. Von hier aus ist man mit wenigen Schritten zum Kindergarten, Kirche, den Einzelhandelsgeschäften oder auch einfach auf die grüne Wiese gelaufen.
Sonstige Angaben
Raumaufteilung:
Das Wichtigste für Liebhaber zuerst: es handelt sich um ein altes Fachwerkhaus, das mit viel Liebe saniert ist. Fachwerkhäuser bringen im Charakter niedrige Räume mit, allerdings sind die Räume hell gehalten, so dass man sich nicht eingeengt fühlt. Im Erdgeschoß befinden sich Küche, Wohnzimmer und ein Duschbad, im 1. OG zwei Schlafzimmer sowie ein weiteres Bad ( nur mit Waschbecken und Toilette). Im Nebengebäude ist im Erdgeschoss eine Sommerküche (mit Einbauküche) sowie eine Toilette und darüber im 1. OG, zu erreichen über eine Wendeltreppe, gelangt man in ein lichtdurchflutetes Sommerzimmer. Eine Gartenhütte für Gartengeräte sowie ein Carport für Ihr Fahrzeug runden die Möglichkeiten ab. Der großzügige Garten lädt zum ausruhen ein.
Besichtigungstermine:
nach Vereinbarung, auch samstags und sonntags
Widerruf Fernabsatzgesetz:
a) Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
b) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer (City-Makler.net® Immobilien in Mittelhessen - Der Wohlfühlmakler, Breslauer Strasse 22, 35510 Butz-bach, Tel: 06033/7459677, Fax: 06033/7459679, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
c) Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftrganehmer alle Zahlungen, die er von dem Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Ver-trags bei dem Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragneh-mer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auf-traggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
d) Hat der Auftragnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wird, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis:
Hinweis: Als Immobilienmakler sind wir verpflichtet, nach § 2 Absatz 1 Satz 10 des Geldwäschegesetzes die Identität unserer Kunden festzustellen. Insbesondere beim Verkauf / Kauf von Immobilien sind wir daher dazu angehalten, im Zweifelsfall Ihre Identität zu prüfen.
Bei Vermietungen verlangen wir von den Mietern eine Selbstauskunft, die Vorlage der letzten drei Gehaltsbescheinigungen sowie eine Schufa-Auskunft. Ein Formular einer Selbstauskunft ist unserer Anzeige beigefügt, bitte bringen Sie diese ausgefüllt zum Besichtigungstermin mit.
Wir weisen ferner darauf hin, dass wir uns vorbehalten, nach § 4 WoVermRG eine Aufwandspauschale von 25 EUR zu berechnen, sollten Sie einen vereinbarten Besichtigungstermin nicht wahrnehmen bzw spätestens 2 Stunden vor dem Termin nicht abgesagt haben.