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Handwerkertraum auf großem Grund! 1
Kaufpreis: € 110.000,00
Wohnfläche: ca. 146 m²
Zimmer: 5
Grundstück: ca. 1525 m²
Garten/-mitbenutzung, Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 110.000,00
Käuferprovision: Das Objekt kann provisionsfrei im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung erworben werden.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 146 m²
Grundstück: ca. 1525 m²
Zimmer: 5
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1949
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Bei der zur Zwangsversteigerung stehenden Immobilie handelt es sich um ein ca. 1949 wieder aufgebautes Ein- bis Zweifamilienhaus mit Toreinfahrt, Garage und diversen Nebengebäuden auf einem imposanten Grundstück mit 1.525m².
Das Wohnhaus weist eine Wohnfläche von großzügigen 146m² auf, die sich auf insgesamt sechs Zimmer, Küche und zwei Bäder verteilt. Da die Immobilie über zwei autarke Hauszugänge sowie Küchenanschlüsse für eine zweite Küche verfügt, ist auch eine Nutzung als Zweifamilienhaus denkbar. Derzeit befinden sich im Erdgeschoss des Hauses der große Wohn- und Essbereich, die Küche, ein weiteres Zimmer sowie ein Badezimmer. Die gesamte Etage ist mit großformatigen Steinzeugfliesen ausgestattet. Im ausgebauten Dachgeschoss liegen vier Schlaf- bzw. Kinderzimmer mit einheitlichem Laminatboden und das zweite Bad. Vom hintersten Raum auf dieser Etage kann zudem ein kleiner Balkon mit Blick auf den Innenhof begangen werden.
Ausstattungsbeschreibung
Auf folgende Details möchten wir gesondert hinweisen:
- Ölzentralheizung
- Warmwasser über Durchlauferhitzer
- überwiegend isolierverglaste Kunststofffenster
- vereinzelt noch einfach verglaste Holzfenster
- zwei Badezimmer
- Fliesen- und Laminatboden
- Innenwände teilw. mit Klinker
- Balkon
- Innenhof mit Terrasse
- Garten
Lage
Das zur Zwangsversteigerung stehende Einfamilienhaus befindet sich in ruhiger und landwirtschaftlich reizvoller Lage am Ortsrand von Hückelhoven-Brachelen. Brachelen verfügt über einen Kindergarten, eine Grundschule, Einkaufsmöglichkeiten und Banken. Alle weiteren Infrastruktureinrichtungen befinden sich im Stadtzentrum, welches über den öffentlichen Nahverkehr erreicht werden kann. Direkte Busverbindungen bestehen auch nach Erkelenz und Geilenkirchen. Brachelen verfügt zudem über einen eigenen Bahnhof mit Verbindung in die Niederlande sowie nach Mönchengladbach. Die nächstgelegenen Autobahnauffahrten zur A 44 und A 46 können binnen wenigen Minuten angefahren werden.
Sonstige Angaben
Das Objekt kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei. Gerne betreuen wir Sie vor wie während des Verfahrens.
In allen Fragen bezüglich der Immobilie und der Verkaufsmodalitäten steht Ihnen Simone Dombrowski unter 0211 / 688 709 - 23 jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum 'Kaufpreis':
Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht.
Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden.
Zur Herkunft unserer Informationen:
Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Zum Energieausweis:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen.
Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)
Vor diesem Hintergrund liegt uns für das Objekt kein Energieausweis vor.