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Hallenkomplex und Verwaltungsgebäude 1
Preis: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Nutzfläche: ca. 6573 m²
Kostenübersicht
Preis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Energie & Baujahr
Baujahr: 1899-1942
Objektbeschreibung
Fünf Hallen, von denen drei leer stehen (Hallen 1-3) und zwei vom Museumswerkstatt e.V. genutzt werden (Hallen 4+5) sowie ein Verwaltungsgebäude und ein Sozialgebäude
Einzeldenkmal; nicht überbaubares, unterirdisches Regenrückhaltebecken im Bereich vor den Hallen 1-3 und dem Verwaltungsgebäude; Trafo-Station südlich des Verwaltungsgebäudes
Lage
Das Grundstück befindet sich innerhalb der städtebaulichen Entwicklungs-maßnahme Südöstliches Stadtzentrum Frankfurt (Oder). Dank umfangreicher öffentlicher Förderung und privater Investitionen hat sich das Quartier zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort entwickelt. In unmittelbarer Nachbarschaft liegen neben dem Stadtzentrum und dem Campus der Europa-Universität Viadrina auch der denkmalgeschützte Fischerkiez und die Alte Oder mit dem Naher-holungsgebiet Ziegenwerder.
Sonstige Angaben
Hallen 1-3:
Entstehungszeit: ca. 1899 - 1942
Grundfläche insgesamt ca. 1.650 m²
Bauweise: eingeschossige Eisenfachwerk-Ziegel-Konstruktionen, Satteldächer mit Oberlichtern
Zustand: stark sanierungsbedürftig
Nutzungsmöglichkeiten: nicht störendes Gewerbe, Stellplätze
Verwaltungsgebäude:
Baujahr: 1924 - 25
Grundfläche: ca. 404 m²
Grundstücksgröße bei separater Veräußerung: ca. 670 m²
mögliche Erweiterungsfläche nach Süden ca. 410 m²
Bauweise: zweigeschossiger, unterkellerter Ziegelbau, Walmdach
Zustand: stark sanierungsbedürftig
Nutzungsmöglichkeiten: Wohn- und Geschäftshaus, studentisches Wohnen, nicht störendes Gewerbe
Erschließung:
Alle technischen Medien vorhanden.
Notwendige Stellplätze sind auf dem Grundstück selbst zu schaffen.
Städtbauliche Vorgaben:
Es gelten u.a. die Festsetzungen des Bebauungsplanes
BP 02-005 Südöstliches Stadtzentrum Frankfurt (Oder).
Art der baulichen Nutzung: Mischgebiet
Grundflächenzahl: 0,5 (zu 50% überbaubar)
Traufhöhe: min. 6,0 m
Geschossigkeit: II IV
Kaufpreis:
Der verbindliche Kaufpreis wird durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen ermittelt. Eine Verrechnung von Kosten für außergewöhnliche Aufwendungen (Ordnungsmaßnahmen, Gründung o.ä.) ist nach vorheriger Absprache möglich.
Keine Provision. Keine Vermessungskosten. Keine Erschließungsbeiträge.
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Voraussetzung sind ein abgestimmtes Konzept und eine tragfähige Finanzierung.
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks und dazugehöriger baulicher Anlagen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie. Die o.g. Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sind keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbstständig einzuholen.