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Hallenflächen in Willich mit 10 t Kranbahn I 20 t / m² Bodentraglast I 10,00 m UKB I Freiflächen
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kranbahn, Stellplätze
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Miete (netto), monatl. je m²: € 3,80
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 8-10 m Firsthöhe
- ca. 6-8 m Traufenhöhe
- ca. 20 t/m² Bodentraglast (Industrieestrich)
- 3 ebenerdige Rolltore (5 x 5 m), 2 auf der Hallenvorderseite, 1 auf der Hallenrückseite
- LKW Zufahrt in die Hallen möglich
- Kranbahn mit ca. 10 t Traglast
- RWA-Anlage
- Lichtkuppeln
- ca. 700 m² befestigte Außenfläche und zusätzlich 3.000 m² Freifläche vorhanden
- PKW Stellplätze
- Büroflächen (Neubau) von ca. 60 m² - 240 m² über 2 Etagen
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Gewerbegebiet Willich-Neersen und weist eine sehr gute Anbindung an die Autobahnen A44 und A52 auf. Das Gewerbegebiet Neersen umfasst insgesamt eine Fläche von 10 ha und liegt verkehrsgünstig direkt am Autobahnkreuz Neersen, welchem eine besondere Rolle für den überregionalen sowie internationalen Personen- und Warenverkehr zuteil wird.
- Autobahn A 44, A 52 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 20 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 20 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 4740,00 m², Hallenhöhe: 10,00 m