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HALLENFLÄCHE MIT REPRÄSENTATIVEN VERWALTUNGSGEBÄUDE
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Ausstattungsbeschreibung
Hallenfläche:
- Gasgebläseheizung bzw. Gasdunkelstrahler
- Dachkuppeln
- RWA-Anlagen
- HQL-Beleuchtung
- Alarmsicherung
- teilweise regaliert
- Meisterbüro
- Starkstromanschlüsse
Büroflächen:
- representativer Eingangsbereich
- komplett klimatisiert
- Teppichboden
- innenliegender Sonnenschutz
- Brüstungskabelkanäle
- BAP-Beleuchtung
- Einbauschränke
- flexible Wandstellung
Andienung:
- ebenerdiges Niveau
- elektrische Sektionaltore (2 Tore vorn und 1 Tor seitlich)
- Anzahl Tore: 3
Lage
Willich-Münchheide - ein prosperierendes Gewerbegebiet südlich von Krefeld
Viele internationale Firmen unterhalten hier seit Jahren ihre Firmenzentralen(Deutschland - oder Europazentralen). Über die A44 ist das Gewerbegebiet gut an den Düsseldorfer Flughafen und das Ruhrgebiet angebunden. Über die A52 besteht eine gute Verbindung zu dem Bereich Düsseldorf und über die A57 nach Köln und in die Niederlande.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind entweder direkt diesem Exposé als PDF Dokument beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Für eine ausführliche Beratung, sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.