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Gut vermietete Zweizimmereigentumswohnung mit Garage in Lüdenscheid Buckesfeld 1
Kaufpreis: € 59.000,00
Wohnfläche: ca. 52 m²
Zimmer: 2
Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 59.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. 19% gesetzl. MwSt.
Hausgeld: € 193,00Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 52 m²
Zimmer: 2
Etage: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1954
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Etage
Endenergieverbrauchs-kennwert: 144.00 kWh/m² Jahr
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Ausstattungsbeschreibung
erneuertes Badezimmer, neue Innentüren, Gasetagenheizung mit Warmwasserversorgung (2001)
Sonstige Angaben
Wohnungsbeschreibung:
Innenstadtnah zwischen Kreishaus und dem EDEKA Markt Liesenhof gelegene Wohnung im II. Obergeschoss eines Siebenfamilienhauses. Sie befindet sich nur wenige Meter von der Richard Schirrmann Realschule entfernt. Praktisch sind vor allem die große Küche und das große Badezimmer in dem die Waschküche integriert ist. Die Wohnung ist solide und langjährig vermietet. Selbstnutzer haben die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung. Direkt neben dem Haus befindet sich die Garage. Zudem gibt es vor dem Haus reichlich öffentliche Parkplätze. Infos auch unter: www.maerkische-immobilien.de
Raumaufteilung:
Wohnzimmer,
Schlafzimmer,
Flur,
große Küche,
großes Badezimmer mit Waschküche
Mietertrag:
€ 4.320,-- kalt p.a.
Widerruf:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Märkische Immobilien e.K., Frank Bruck, Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid
Mail: [email protected]; Fax: 02351/918606
Folgen des Widerrufs:
Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.