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Gut eingeführte SB-Waschanlage mit Betreiberwohnung. 1
Kaufpreis: € 370.000,00
Wohnfläche: ca. 96 m²
Zimmer: 3
Grundstück: ca. 2780 m²
Einstellplatz/Carport
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 370.000,00
Käuferprovision: Courtage inklusive MwSt.: 3,57 %
Objektdaten Sonstige
Wohnfläche: ca. 96 m²
Grundstück: ca. 2780 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 2000
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 129.40 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Diese SB-Waschanlage betreiben die Eigentümer inzwischen seit 16 Jahren. Sie besteht aus 4 Waschboxen und einem Waschplatz, weiterhin gibt es 2 Doppel- Staubsaugerplätze. Zudem sind noch 2 Schuppen für Werkzeuge und Betriebsstoffe vorhanden.
Die gesamte, sehr gepflegte Anlage wurde im letzten Jahr, wie alle 5 Jahre vorgeschrieben, vom Tüv abgenommen. Die Installationen sind weitgehend frostfrei vorgenommen worden, sodass ein sicherer Betrieb auch in den Wintermonaten gewährleistet ist. Durch Wasseraufbereitung in Verbindung mit einer Zisterne werden die Betriebskosten niedrig gehalten.
Ein großer Carport ermöglicht die Unterbringung eines Wohnmobils.
Der frühere Imbiss wurde sehr geschmackvoll zum Wohnraum umgebaut Die ursprünglichen hochwertigen Alu-Container wurden dazu sowohl von außen als auch von innen aufwändig gedämmt.Es stehen auf ca. 96m² 2 Schlafzimmer, ein Bad, sowie eine zum Esszimmer und Wohnzimmer im Wintergarten offene Küche zur Verfügung.
Ein überdachter Freisitz mit Grillplatz rundet dieses Angebot ab.
Auf Wunsch kann die Einrichtung der Wohnräume gegen Mehrpreis übernommen werden.
Die Böden sind mit Laminat belegt, die Fenster bestehen aus Kunststoff und sind isolierverglast. Die Beheizung erfolgt über eine neuwertige Gas-Brennwert-Therme.
Durch die Lage an der B 54 wäre z.B. auch die erneute Eröffnung eines Imbisses denkbar. Weitere Gewerbe wie KFZ-Aufbereitung bieten sich hier idealerweise an. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf.
Ausstattungsbeschreibung
Nebengebäude
Sonstige Angaben
Das sollten Verbraucher zum neuen Widerrufsrecht bei Maklerverträgen wissen:
Verbraucher gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden wie bisher nicht extra in Rechnung gestellt.
Haben Verbraucher nach der Besichtigung kein Interesse an dem Objekt, müssen sie wie bisher nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Der Makler stellt keine Rechnung.
Eine Provision muss wie bisher nur dann gezahlt werden, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
Makler können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Interessenten nicht darauf verzichten, da beide an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sind.
Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück. Der Makler hat hierauf keinen Einfluss. Möchte der Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung (z.B. in Form einer Unterschrift), bevor er tätig wird, gehen Kunden damit keine gesonderte Vereinbarung ein.
Die neue Regelung beruht auf der europäischen Verbraucherrechtrichtlinie und wurde vom deutschen Gesetzgeber zur Vereinheitlichung in dieser Form eingeführt, damit ein europaweiter Verbraucherschutz gewährleistet wird. Weitere Informationen und attraktive Immobilienangebote erhalten Interessierte bei den Immobilienvermittlern von LBS und Sparkassen unter www.skwws.de
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Maklerlohnzahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer, Anschrift, Beschwerdeadressat
LBS Immobilien GmbH, Postfach 2980, 55019 Mainz, Tel.:06131/134043, Fax: 06131/13434701, eMail: [email protected]
GF: Matthias Wiechert, Franz Josef Loch
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Info unter: Verbraucherinformationen
Stichworte:
Gesamtfläche: 2000,00 m², Balkon-Terrassen-Fläche: 10,00 m², Bundesland: Rheinland-Pfalz, 1 Etagen