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Günstig gelegenes Grundstück in Uffenheim
Preis: € 29.900,00
Grundstücksfläche: ca. 1927 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 29.900,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1927 m²
Objektbeschreibung
Das Grundstück ist 1.927 m² groß und befindet sich ca. 900 m nordwestlich der Innenstadt. Es liegt verkehrsgünstig in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof und zu den Fernverkehrsstraßen. Die Fläche ist trapezförmig zugeschnitten und weist eine leichte Hanglage auf. Sie wird derzeit als Garten- und Freizeitgelände genutzt. Die nähere Umgebung ist geprägt durch Wohnbebauung und weiter entfernt durch gewerbliche Nutzung,
Lage
Die ehemalige Kreisstadt Uffenheim hat etwa 6.200 Einwohner und liegt im mittelfränkischen Landkreis Neustadt (Aisch) - Bad Windsheim. Durch Uffenheim verlaufen die Bundesstraße 13 und die Bahnlinie Würzburg - Ansbach - München. Zur Autobahn A 7 sind es etwa 5 km.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Grundstück in Uffenheim, Bahnhofstraße an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.