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Grundstücke in zentraler Lage am Bahnhof Felsberg-Gensungen zum Verkauf! 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 10680 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 10680 m²
Objektbeschreibung
Zur Veräußerung stehen die befestigten Grundstücke am Bahnhof Felsberg-Gensungen mit einer Gesamtgröße von über 10.000 m² (ohne das Bahnhofsgebäude, wird separat angeboten), welche sich umliegend um das Bahnhofsgebäude befinden. Für die Grundstücke wurden in der Vergangenheit gemeinsam mit der Stadt ein Nutzungskonzept entwickelt, welches weiterhin Gültigkeit besitzt. Hierin enthalten sind Nutzungen als Gewerbebauland (Einzelhandel), Grünflächen, Verkehrs- und Parkplatzflächen. Die Grundstücke sind über die vorhandene Hauptstraße mit entsprechend ausgebauter Zuwegung direkt erschlossen. Eine sinnvolle Entwicklung wird seitens der Stadt Felsberg unterstützt.
Lage
Die Stadt Felsberg, im schönen Edertal gelegen, hat mit ihren Ortsteilen ca. 12.000 Einwohner. Kassel ist nur ca. 25 Kilometer entfernt und Melsungen ca. 8 Kilometer. Felsberg wird auch als die 3-Burgen-Stadt bezeichnet, da sich auf dem Stadtgebiet die Ruinen der Felsburg, der Altenburg sowie der Heiligenburg befinden. Die Infrastruktur ist gut. Es gibt Schulen bis zur 10. Klasse, ausreichende Einkaufsmöglichkeiten, ein aktives Vereinsleben und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Es besteht eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung durch die naheliegenden Autobahnen A 7 und A 49. Felsberg-Gensungen ist außerdem Haltepunkt an der Bahnstrecke Kassel-Frankfurt (M). Der Ortsteil Gensungen liegt im Osten der Gemeinde Felsberg.
Sonstige Angaben
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für IPE 2000260, Felsberg&quo an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.