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Grundstück zur sofortigen Bebauung 1
Preis: € 69.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1004 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 69.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1004 m²
Objektbeschreibung
Wir bieten hier ein ca. 1000 qm großes Baugrundstück, welches aus einem Bestandsgrundstück herausgemessen wird.
Die Zerlegungsvermessung ist bereits genehmigt, so dass mit einer Bebauung unverzüglich begonnen werden kann.
Ausstattungsbeschreibung
- das Grundstück liegt in 2.ter Reihe, und hat ein gemeinsames Geh- und Fahrtrecht mit dem benachbarten Grundstück
- alle benötigten Leitungen liegen bereits im geschotterten Weg (der etwas abschüssige Weg), sodass diese von diesem Zuweg nur noch ins Grundstück gelegt werden müssen, quasi eine Abzweigung erstellt werden muss
Lage
Mölschbach ist ein Stadtteil der kreisfreien Stadt Kaiserslautern. Der Ort hat etwa 1200 Einwohner und wurde am 7. Juni 1969 eingemeindet.Mölschbach liegt im Zentrum des Naturparks Pfälzerwald in 334 Metern über Normalnull und ist der kleinste Stadtteil Kaiserslauterns. Der Ort ist über die Bundesstraße 48 mit der etwa 12 km entfernten Stadtmitte von Kaiserslautern verbunden. Zusätzlich ist Kaiserslautern mit einer Buslinie von Mölschbach aus erreichbar.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.