Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien kaufen > Landshut
Grundstück neben Sparkassen-Arena 1
Preis: € 330.000,00
Immobilientyp: Land/ Forstwirtschaft
Kostenübersicht
Preis: € 330.000,00
Käuferprovision: 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt. inkl. MwSt.
Objektdaten Land/ Forstwirtschaft
Grundstück: ca. 4710 m²
Objektbeschreibung
* 4.710 m² - aktuell als Grünfläche gekennzeichnet
* in Landshut-Schönbrunn
* in der Nähe eines Neubaugebiets
* neben der Sparkassen-Arena
* im Flächennutzungsplan aktuell gekennzeichnet als Grünfläche
Mögliche Bebaubarkeit nach Umwandlung in Bauland: Es gibt für diese Gegend keinen Bebauungsplan. Die mögliche Bebauung richtet sich nach der umliegenden Bebauung (§ 34a Baugesetzbuch).
1. wenn sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt
(Grundstücksfläche die überbaut werden soll, Bauweise, etc.)
2. die Erschließung gesichert ist
Lage
* in Landshut-Schönbrunn
* nahe der Fachhochschule und Sparkassenakademie
* in der Nähe eines Neubaugebiets
* Einkaufsmöglichkeiten binnen weniger Minuten erreicht
* Grundschulen, weiterführende Schulen und Kindergärten direkt in Landshut
* viele Radwege in der Umgebung
* zahlreiche Vereine und Sporteinrichtungen zur Freizeitgestaltung nur unweit entfernt
* regelmäßige Busverbindung in die Landshuter Innenstadt und zum Hauptbahnhof
* Anbindung zur Autobahn A92 Richtung München und Deggendorf
* Flughafen nur eine halbe Stunde entfernt
Entfernungen:
* Altstadt: ca. 5 min
* Hauptbahnhof: ca. 10 min
* Autobahn A92: ca. 10 min
* München - Flughafen: ca. 30 min
* München - Innenstadt: ca. 45 min
Sonstige Angaben
Das Exposé wurde auf der Grundlage der Carossa Immobilien GmbH zugänglichen Informationen erstellt mit dem Vorbehalt, dass sich bezüglich der Angaben Änderungen ergeben können. Die Angaben sowie das Angebot sind freibleibend. Sämtliche Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Angaben übernimmt die Carossa Immobilien GmbH keine Gewähr. Alle hierin enthaltenen Informationen sind, soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke eines möglichen Mieters oder Käufers zu verwenden.
Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Daher sind alle Immobilienmakler verpflichtet die Sorgfaltspflicht einzuhalten. Bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen möglich ist, muss der Kaufinteressent durch den Immobilienmakler identifiziert worden sein. Zur Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder ist der Ausweis des Kaufinteressenten zu kopieren. Darüber hinaus ist vom Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Stichworte:
Gesamtfläche: 4710,00 m², Bundesland: Bayern