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Grundstück mit denkmalgeschütztem Herrenhaus vom Rittergut Thurm

Preis: 56.600,00
Region: Mülsen, Sachsen
Anzeige vom: 3 April, 4:30
Aufrufe: 2
ID: N1Qlo9P6
Vorsichtige Handel, betrogen zu vermeiden.
Fotos

Kaufpreis: € 56.600,00

Wohnfläche: ca. 1273 m²

Zimmer: 25

Grundstück: ca. 4070 m²

Kostenübersicht

Kaufpreis: € 56.600,00

Käuferprovision: keine Angabe

Objektdaten Einfamilienhaus

Wohnfläche: ca. 1273 m²

Grundstück: ca. 4070 m²

Zimmer: 25

Etagenzahl: 5

Energie & Baujahr

Baujahr: 1877

Objektbeschreibung

Das um 1877, auf den Grundmauern des abgebrannten Schlosses errichtete, heutige Herrenhaus wurde bis ca. 1993 u. a. als Landwirtschafts- und Oberschule sowie als Kindertagesstätte genutzt. Entsprechende Um- und Einbauten (z. B. Toilettenanlagen) wurden vorgenommen und sind heute noch in Fragmenten sichtbar. Seither ist das Gebäude ungenutzt und über¬wiegend leer stehend. Lediglich das Erdgeschoss wird von den technischen Kräften des Bauhofes der Gemeinde genutzt.
Das Hauptgebäude ist ein viergeschossiges, teilunterkellertes Gebäude. Im Keller befindet sich ein Brunnen.
Zum Schlossplatz sind verschiedene Erkeranbauten vorhanden. Das Erdgeschoss hat Richtung Schlossgarten (ehemalige Orangerie) zwei weitere Ausgänge. Der Schlossgarten ist öffentlich gewidmet.
Das Gebäude mit seinen ca. 25 Zimmern wurde in den vergangenen Jahren auf Grund fehlender Nutzung keiner Sanierung unterzogen, jedoch erfolgten notwendige Sicherungsmaßnahmen. So wurde u. a. 2009 die Dacheindeckung und auch teilweise die Holzkonstruktion des Dachstuhls erneuert bzw. stabilisiert sowie 2010 der marode Küchenanbau abgebrochen.
Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um ein Satteldach mit Erkerausbauten und einem Flachdach im Mittelschiff. Als Dacheindeckung wurden Bitumenbahnen und -dachschindeln verwendet.
Außen- und Innenwände bestehen überwiegend aus Ziegelmauerwerk, die Außenwände sind ungedämmt.
Die Decken im Keller sind als aufgesetztes Tonnengewölbe aus-gebildet, Stahlprofilträger wurden eingesetzt. Im Erd- und in den Obergeschossen befinden sich schwere, teilweise, historische Holzbalkendecken, im ehemaligen Jagdzimmer im Erdgeschoss eine Gewölbedecke.
In allen Geschossen sind Treppen aus Sandstein, nur im Dachgeschoss aus Holz zu finden.
Bei den Fenstern handelt es sich überwiegend um Holzverbundfenster aus DDR-Zeiten. Einige originale, neogotische Fenster (Einfachverglasung) sind im Dachgeschoss erhalten. Die neogotische Eingangstür sowie die schweren, inne liegenden, teilweise zweiflügeligen Holztüren sind ebenfalls original erhalten. In verschiedenen Räumen befinden sich noch die originalen Holzpaneele, Wandvertäflungen und historische, hochwertige Kassettendecken. Die Fußböden sind originales Holzparkett, teilweise historische Fliesen oder auch Parkettböden aus DDR-Zeiten.
Sanitäreinrichtungen, Heizung sowie alle Hausanschlüsse (TW, Gas, ELT und Telefon) sind nicht mehr vorhanden und müssen neu hergestellt werden. Das Grundstück ist derzeit nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen, es befindet sich auf dem Grundstück eine eigene, still gelegte Kleinkläranlage. Medienpläne liegen zur Einsichtnahme vor.
Für das Gebäude besteht umfassender, komplexer Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. U. a. mussten partiell Zwischendecken entfernt werden und diese dann durch Balkenkonstruktionen abgestützt werden. Weiterhin sind Putzschäden an der Fassade deutlich sichtbar oder Fenster durch Vandalismus beschädigt.
Der Abbruch des maroden Küchenanbaus erfolgte u. a. auf Grund Befalls mit Hausschwamm. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Gebäude weiterer Hausschwamm- und Schädlingsbefall vorhanden ist. Feststellende Untersuchungen wurden seitens der Gemeinde aktuell nicht durchgeführt.
Insgesamt ist der ursprüngliche Charakter des Gebäudes trotz baulicher Veränderungen zur Nutzung als Schule oder Kindertagesstätte und notwendiger, baulicher Eingriffe zur Sicherung der Substanz erhalten geblieben. Insbesondere sind viele originale Elemente aus dem Erbauungsjahr vorhanden.
Gemäß aktuellem, rechtkräftigen Bebauungsplan ist eine Bebauung nach den Festsetzungen der BauNVO für Allgemeines Wohngebiet" zulässig. Das bedeutet, dass vorwiegend eine Bebauung / Umnutzung zum Wohnen, für Anlagen der Versorgung des Gebietes sowie nicht störende Handwerksbetriebe oder Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke möglich wäre.
Perspektivisch sind sowohl eine kombinierte Wohn-/ Praxisnutzung oder Büro-/Wohnnutzung als auch ein Umbau nur zu Wohn¬zwecken oder nur zu Gewerbezwecken möglich.
Der Energieausweis entfällt gemäß Ausnahmetatbestand EnEV.

Konkrete Nutzungsmöglichkeiten und Förderungen von Projekten sind bei der Verkäuferin zu erfragen.
Eine Nutzungskonzeption, die sowohl dem allgemeinen Wohn-gebiet als auch dem zukünftigen Mischgebiet entsprechen würde, wurde von dem Dipl.-Ing. Arch. Martin Schädlich (Studium an der Bauhausuniversität, Weimar) erarbeitet. Details dieser Nutzungskonzeption können in der Broschüre KlangSchloß Thurm Musik ein Leben lang nachgelesen werden. Die Broschüre kann bei der Gemeinde abgefordert werden.

Informationen zu Fördermöglichkeiten von denkmalgeschützten Einzelobjekten erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Zwickau.
http://www.landkreis-zwickau.de/8152.html

Mit Wirkung vom 20. Dezember 2014 sind die Förderrichtlinien LEADER (RL LEADER/2014) und Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) in Kraft getreten. Diese ersetzen die bisherigen Richtlinien der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE). Auf der Internetseite des SMUL (Sächsisches Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft) können die Förderrichtlinien nachgelesen werden.
http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum
Inwieweit diese Förderung von Projekten im noch bestehenden Sanierungsgebiet in Anspruch genommen werden kann, ist im Detail zu klären.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Es wird bei der zu-ständigen Denkmalschutzbehörde als Kulturdenkmal unter der Nummer 08990160 (stand 14.11.2013) geführt.
Zum Denkmalobjekt gehören auch der Guts- oder Schlossgarten auf dem benachbarten Flurstück Nr. 434/15 sowie die Einfriedungsmauer auf den Flurstücken 434/14, 434/15 und 437/6. Die Flurstücke 434/14 und 434/15 sind nicht Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.
Das unter Denkmalschutz stehende Ensemble umfasst den Schlossneubau von 1877, die Einfriedungsmauer aus Klinker-steinen, den Schlossgarten (Denkmal-Nr. 08990160), die Kirche (Denkmal-Nr. 08990161), das Pfarrhaus (Denkmal-Nr. 08990163) sowie die zugehörige Pfarrscheune (Denkmal-Nr. 0890166), die Alte Schule (Denkmal-Nr. 08990165) und die heutige Festscheune (Denkmal-Nr. 08990274).
Der Verkäuferin sind keine Anhaltspunkte für Altlasten am Grundstück bekannt. Auskünfte vom zuständigen Landratsamt bzw. Auszüge aus dem Sächsischen Altlastkataster (SALKA) wurden aktuell nicht eingeholt. Der Gemeinde liegen jedoch Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau, Umweltamt, vom 11.08. und 23.09.2014 zur Prüfung auf bestehende Altlastenverdachtsflächen vor, die im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Rittergut / Schloss / Park abgefordert wurden. Der Altstandort Rittergut Thurm ist im SALKA flurstücksgenau registriert. Der Ausschreibungsgegenstand - Flurstück Nr. 437/6 der Gemarkung Thurm - ist in den vorliegenden Stellungnahmen nicht erwähnt und deshalb vermutlich nicht Bestandteil des Altlastenstandortes Rittergut Thurm, was jedoch auch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Außenanlagen sind geringfügig als Grünfläche mit altem Baum-bestand vorhanden.
Das Grundstück liegt direkt an einer befahrbaren, öffentlichen Verkehrsfläche.
Für den öffentlich, gewidmeten Weg des Schlossgartens ist zu Gunsten der Gemeinde Mülsen eine Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen. Eine Vermessung der ca. 20 m² großen Fläche wird nicht erfolgen. Die Belastung ist als nicht kaufpreismindernd zu übernehmen.

Lage

Das ehemalige Herrenhaus Thurm befindet sich in Thurm einem Ortsteil der GEMEINDE MÜLSEN in der Voigtlaidener Straße 8 im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles.
Die Gemeinde Mülsen hat ca. 11.600 Einwohner und ist eine der flächenmäßig größten sowie längsten Gemeinden des Freistaates Sachsen. Mülsen grenzt nordöstlich an Zwickau an. Verkehrstechnisch hat der Ortsteil Thurm gute Anbindungen an die B93 (3,5 km), die Autobahn A4 (11 km) sowie die Bundesstraßen B173 (3,5 km) und B175 (7 km). Der nächste Bahnanschluss befindet sich in Zwickau.
Das Objekt befindet sich im Innenbereich. Es liegt gemäß Flächennutzungsplan (FNP) im Siedlungsgebiet. Des Weiteren befindet sich das Grundstück im bestandskräftigen Bebauungsplangebiet Rittergut / Schloss / Park Ortsteil Thurm. Die Fläche ist derzeit als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, der § 4 BauNVO findet Anwendung. Der seit 1998 gültige Bebauungsplan wurde mit 1. Änderung rechtskräftig am 29.01.2003 geändert. Das Grundstück mit dem Herrenhaus zu Thurm war hiervon jedoch nicht betroffen.
Derzeit läuft das 2. Änderungsverfahren, in dem eine Umstufung der Fläche des Ausschreibungsgegenstandes zum Mischgebiet sowie zur privaten Grünfläche vorgesehen ist. Außerdem soll das Baufeld des Herrenhauses verändert werden.
Das Grundstück befindet sich außerdem im Sanierungsgebiet Ortskern Thurm (Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen), das diesjährig hinsichtlich seiner Maßnahmen abgeschlossen werden soll. Die Satzung wird aufgehoben.
Das Grundstück liegt abseits der Thurmer Hauptstraße in ruhiger Lage im historischen Ortskern von Thurm. Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch eine dörfliche Bebauung und zeichnet sich u. a. durch eine 1- und 2-geschossige Wohnbebauung, die Festscheune als Veranstaltungsgebäude der Gemeinde, die St. Urbanskirche in direkter Nachbarschaft, die Feuerwehr des OT Thurm sowie ein Pflegeheim und ein Gebäude für betreutes Wohnen aus.
Das Herrenhaus bildet u. a. mit der Festscheune, dem verbindenden Wirtschaftshof und dem Gebäude für betreutes Wohnen sowie einem noch unbebauten Grundstück das Ensemble des ehemaligen Rittergutes.
In unmittelbarer Nähe liegen das Wohngebiet Am Schlosspark sowie der Rittergutspark und der Hammerteich als Erholungsgebiet.
Fußläufig sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (u. a. Bäckerei und Fleischerei), die Grundschule, ein Kindergarten oder auch Gaststätten gut erreichbar.
Insgesamt ist die Lage der Immobilie als attraktiv und ruhig einzuschätzen.

Sonstige Angaben

Grundstücksgröße:
4.070 m², davon ca. 600 m² bebaute Fläche, ca. 3.450 m² Garten- und Grünfläche und ca. 20 m² gewidmete Wegefläche

Nutzfläche:
Die Bruttogrundfläche (KG, EG, 1. OG, 2. OG und DG) des ehe-maligen Herrenhaues beträgt ca. 1.916 m². Die Nutzfläche beträgt ca. 1.370 m² - mangels Aufmaß geschätzt.

Miet-/Pachtverträge:
Gebäude und Grundstück sind nicht vermietet bzw. verpachtet. Das Gebäude wird im Erdgeschoss teilweise zur Unterstellung von Materialien des kommunalen Bauhofes genutzt.

Ausschreibungsbedingungen:
Bieter haben ein Nutzungs- bzw. Investitionskonzept und einen Finanzierungsnachweis mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Gebote incl. Nutzungs- bzw. Investitionskonzeption sind bei der Gemeinde in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Ausschreibung Herrenhaus Thurm einzureichen.
Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt vorrangig auf Basis der Nutzungskonzepte. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich für einen der Bieter zu entscheiden.
Eine Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien der Gemeinde durch entsprechende Beschlussfassung (i. d. R. Gemeinderat) und vorbehaltlich der Genehmigung des Verkaufes durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bieter bzw. Bietern werden Verhandlungen über den Vertragsinhalt geführt. Insbesondere sind vertragliche Vereinbarungen zur Investitionsverpflichtung mit Rückübertragungsanspruch der Gemeinde und zur abzuschließenden Dienstbarkeit zu treffen.

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