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Grundstück mit angrenzender Wiese
Preis: € 79.900,00
Grundstücksfläche: ca. 750 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 79.900,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 750 m²
Objektbeschreibung
Sofort bebaubares Baugrundstück mit einem Baufenster von 750qm. Das gesamte Grundstück verfügt über 2460qm, und befindet sich am Ortsrand von Bruchmühlbach-Miesau.
Ausstattungsbeschreibung
+ Gesamtgrundstück 2460 qm
+ Baufenster 750 qm
+ eine Bauvorbescheid liegt vor
+ die Bauvorschriften lauten: bei einer Bauhöhe von max.12 Metern darf die Dachneigung 15 ° nicht überschreiten
bei einer Bauhöhe von max.10 Metern darf die Dachneigung größer als 15 ° sein.
Lage
Bruchmühlbach-Miesau liegt im Landkreis Kaiserslautern, hat ca. 5350 Einwohner und eine gute Infrastruktur. Ärzte, Apotheken, Sparkassenfilialen, Schulen und Kindergärten sowie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs findet man im Ort.
Die Gemeinde liegt an der Landesstraße 395, beiderseits der Bundesautobahn A 6 mit eigener Auffahrt, der Bundesbahnlinie Ludwigshafen-Saarbrücken (Haltepunkt Bruchmühlbach-Miesau) und ist Knotenpunkt der Omnisbuslinien nach Waldmohr - Homburg/Saar - Kusel - Zweibrücken - Ramstein - Landstuhl
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.