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Grundstück in ruhiger Wohnlage für Doppelhausbebauung
Preis: € 120.000,00
Grundstücksfläche: ca. 850 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 120.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 850 m²
Objektbeschreibung
Das Eckgrundstück (Straßenfront ca. 27 m, Tiefe ca. 31 m) besteht aus drei Flurstücken und wird als Gartenland genutzt.
Die Gesamtfläche ist aufgeteilt in zwei Gärten (Flurstück 634/3 sowie Flurstücke 635/3 und 635/4). Diese sind jeweils eingezäunt und mit kleinen und teilweise maroden Schuppen bebaut. Die Aufbauten befinden sich im Eigentum der Pächter.
An dem Eckgrundstück verläuft südlich ein Plattenweg in Richtung einer kleinen Wohnsiedlung mit Plattenbauten.
Für das Objekt (Gebäude kleiner als 50 m²) ist die Vorlage eines Energieausweises nach § 16 Abs. 5 v.V.m. § 2 Nr. 3 bzw. 3a EnEV 2014 nicht erforderlich.
Hinweis: Die zwei Gärten sind verpachtet. Die jährliche Nettopacht beträgt insgesamt ca. 164,00 Euro.
Kündigungsmodalitäten für die Gärten wie folgt:
Flurstück 635/4 und 635/3
- bei Verletzung der Vertragsbedingungen ist der Verpächter berechtigt, den Vertrag zum Ende des Quartals mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen und
- der Pächter kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum 31.10. des laufenden Jahres kündigen.
Flurstück 634/3
- jede Partei kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.
Lage
Leipzig ist eine kreisfreie Stadt im Nordwesten des Freistaates Sachsens und derzeit mit ca. 570.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt des Freistaates. Die Stadt ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt und bildet einen der wirtschaftsstärksten Räume der neuen Bundesländer.
Das Grundstück befindet sich im Nordosten von Leipzig, im Ortsteil Schönefeld, in einer ruhigen Wohnlage, östlich dem Friedhof Schönefeld. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 6 km. Verkehrstechnisch ist das Quartier durch den öffentlichen Nahverkehr von der Bautzner Straße her erschlossen.
Das Quartier ist sowohl durch zweigeschossige Doppelhausbebauung als auch am östlichen Rand von einer kleinen Siedlung mit viergeschossigen Mehrfamilienhäusern an der Friedrich-Wolf-Straße geprägt. Nur wenige Minuten entfernt (ca. 300 m) befindet sich Einkaufsmöglichkeiten.
Sonstige Angaben
Das Grundstück liegt unmittelbar an einer innerörtlichen Straße und ist über diese erschlossen, das heißt, die Ver- und Entsorgungsmedien liegen im öffentlichen Straßennetz an. Die Kosten zur Anbindung an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsmedien sowie die der inneren Erschließung sind vom Käufer zu tragen.
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht in Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB einem Reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO. Entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung ist unter Einbeziehung des Flurstücks 635/3 ausschließlich eine Doppelhausbebauung auf der Grenze der Flurstücken 634/3, einerseits und 635/3 und 635/4 andererseits zulässig. Der Gebäudeabstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze muss 6-7 m betragen. Der Bereich ist als Vorgarten gärtnerisch anzulegen und darf nicht mit Garagen, Carports oder Nebengebäuden überbaut werden. Zulässig ist außerdem eine Obergrenze der GRZ von 0,25, vorzugsweise zwei Vollgeschosse und Walm- oder Satteldach.
Stichworte:
GRZ: 0.25